Diskussion:Nichtakademischer Titel

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von Wschroedter in Abschnitt "Geheim" und "Wirklich"
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Wurde dann nur der Titel verliehen oder waren das Ehrenbeamte? Rabauz 11:17, 21. Jan 2004 (CET)

Merkwürdiger Artikel: Es gibt keine akademischen Titel, sondern nur akademische Grade bzw. Graduierung. Der Artikel sollte umbenannt und überarbeitet werden, z.B. in nichtakademische Namenszusätze (vom anonymen Benutzer 131.220.99.136, 11:04, 3. Dez. 2006)

Ja, in der Tat ein merkwürdiger Artikel, der auch durch meinen Ordnungsversuch nicht wirklich viel gewonnen hat. Die aufgeführten Abkürzungen scheinen mir kaum allgemeinverbindlich zu sein, ich kenne da andere Varianten. Und ob man wirklich „Hofbaurat“, „Generalsuperintendent“ oder „Legationsrat“ ehrenhalber werden konnte??? In meinen Augen fehlt hier eine Bemerkung zur Verwendung von Diensträngen im zivilen Leben bzw. in der Privatwirtschaft („Bergassessor a.D.“, „Regierungsbaumeister a.D.“). Auch auf die unbekümmert parallele Verwendung von (z.B.) „Baurat“ als Dienstrang UND Ehrentitel müsste vielleicht noch etwas deutlicher hingeweisen werden, die Architekten-Artikel (z.B.) kranken vielfach an sowas. Was die Meister-Titel hier verloren haben, bleibt mir spontan schleierhaft. (Erklärungen sind jedoch willkommen.) ((Und was ist dann eigentlich mit den „Direktoren“ und „Generaldirektoren“, müssten die dann nicht auch noch als nichtakademisch erwähnt werden?)) --Ulf-31 04:06, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Sollen „Ober-“ und „Wirklicher“ tatsächlich Ehrentitel gewesen sein? Ich bitte um Quellen und Belege! („Wirklicher Geheimer“ u.ä. kommt auch vor, habe ich aber immer als etwas gschlamperte Zusammenziehung von Diensttitel und Ehrentitel verstanden.) --217.254.2.105 01:05, 31. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Ein Scherz?

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Da stehet: "... Geheimer Rat“ bezeichnet wurden, so dass deren Mitglieder auch „Geheimrat“ genannt wurden. Heute ist dafür noch die Bezeichnung „Ministerrat“ üblich. Ähnlich heißt das leitende Kollegium der Verwaltung einer Stadt beispielsweise im Bundesland Hessen heute „Magistrat“."

Magistrat also „Magist-Rat“? Welch Volks-Etümelnder war da am Werke? --MacCambridge 20:45, 5. Aug. 2009 (CEST)Beantworten


Großes Durcheinander

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Also in diesem Artikel geht ja so ziemlich alles durcheinander.

- Es können heute sehr wohl noch tatsächliche Titel verliehen werden, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/ordeng/BJNR008440957.html §2

- Z. B. im Saarland kann man gleich eine ganze Palette von Titeln erhalten (http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/TitelV_SL_rahmen.htm)

- Der Meister ist schließlich kein Titel, sondern - so sagt es die Handwerksordnung (http://bundesrecht.juris.de /hwo/BJNR014110953.html#BJNR014110953BJNG001401308 §51) eine "Ausbildungsbezeichnung". Selbst wenn man ihn als Titel bezeichnen will, ist er nicht der einzige.

- "Akademische Bezeichnungen sind beispielsweise Prof., Dr., Dipl., grad." - da werden Dinge zusammengewürfelt, die nicht zusammenghören. Dr, Dipl sind akademische Grade, während der Prof. im Regelfall eine Dienstbezeichnung ist. Auch der Prof. ist nicht an ein Studium gebunden (im Artikel wird der Eindruck erweckt, er sei es) - z. B. zahlreiche Professoren an Kunsthochschulen haben nicht studiert (Joseph Beuys z. B.)

- Der Artikel heißt Titel, es ist die Rede von "Ehrenbezeichnungen", es kommen dann eine Menge Bezeichnungen und es heißt "Alle Dienstbezeichnungen von Beamten und Militärs..." - ja was denn nun? Dienstbezeichnungen sind doch gerade keine Ehrenbezeichnung. Eine Dienstbezeichnung ist an eine Tätigkeit, Stelle gebunden, die Ehrenbezeichnung eben nicht.

Zusammenfassend ist der Artikel mehr vewirrend als hilfreich. Das meiste müsste nach Dienstbzeichnung, der Artikel sollte versuchen, die Unterschiede klarzumachen. (nicht signierter Beitrag von 193.62.199.178 (Diskussion | Beiträge) 12:28, 24. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

... Die große Verwirrung beginnt bereits im ersten Satz:„Nichtakademische Titel wurden im deutschen Kaiserreich bis 1918 vom Staat als Ehrenbezeichnungen verliehen (ähnlich in der Habsburger Monarchie).” Das dt. Kaiserreich und auch die Habsburger Monarchie bestanden aus mehr als nur einem Staat! Sind hier also die Staaten des DR gemeint bzw. der HM oder wurden sie zentral (vom jeweiligen Kaiser in Berlin/ Wien) verliehen?--Clowds 21:23, 12. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Rangfolge der Titel im Namen

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Die Rangfolge der Titel sieht dementsprechend folgendermaßen aus:

  1. Militärischer Rang
  2. Akademischer Grad
  3. Nichtakademischer Titel
  4. Adelstitel

Je nach Situation ist das ziemlich unintuitiv, es steht auch ein Belege fehlen drüber. Belege habe ich auch nicht, aber intuitiv:

  1. Berufstitel, also die nichtakademischen, gehören ganz vorne hin,
  2. dann kommt der militärische Dienstgrad - beim Reservisten allenfalls, wenn er sonst keinen Titel hat,
  3. dann kommt "Prof." oder "PD" (letzteres soll man angeblich nicht)
  4. dann kommt "Dr." wenn vorhanden, eventuell auch mit Fachbezeichnung oder mehrere Doktortitel; zwei oder mehr Dr. h. c. werden als Dr. h. c. mult. zusammengefaßt; Habilitation bleibt unerwähnt; "Dr.Dr." steht immer für einen Doktor in zwei Fachgebieten, keins der beiden als h.c. und keins als die Habilitation im gleichen Fach;
  5. dann kommt wenn einer sonst keinen Titel hat allenfalls ein Diplom, oder vielleicht (?) Magister für M.A oder Ingenieur für einen M.Eng. - das alte und neue M.A., B.A., B.Sc.,M.Sc. und wie sie alle heißen stehen hier hingegen keinesfalls,
  6. dann kommt der Vorname,
  7. dann kommt der Adelstitel - wer den älteren Gebrauch "Graf Ludwig von Hohenoberburg" bevorzugt, kann das tun, aber das kommt dann zwischen militärischem Rang und akademischen Graden, wobei Berufstitel wegfallen,
  8. dann der Nachname,
  9. und dann kann der Rest schön nachklappen.--2001:A61:20A3:EA01:24A5:2565:9130:6B04 02:38, 24. Nov. 2017 (CET)Beantworten

"Geheim" und "Wirklich"

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Die Bezeichnung "Geheimer ..." entspricht in etwa der heutigen Bezeichnung "Ministerial...". Geheim kommt hier nicht von Geheimnissen, sondern von "Heim", nämlich der Zugehörigkeit oder Nähe zum Haus des Monarchen bzw. seinem Ministerium. (Wenn ich so nachdenke, kommt die Bedeutung Geheimnis wohl eher umgekehrt davon, dass die Geschäfte der Regierung halt oft nicht öffentlich waren.)

Die Bezeichnung "Wirklicher..." kann ich nur aus dem früheren österreichischen Gebrauch heraus erklären, der sich vielleicht vom deutschen nicht sehr unterschied. Dort konnte man Hofrat werden und sich im Ruhestand Wirklicher Hofrat i.R. nennen. Man konnte auch als Oberrat das Recht verliehen bekommen, sich Hofrat zu nennen, dieser wurde dann Hofrat i.R., aber eben kein "Wirklicher". Ich hoffe, ich habe das richtig wiedergegeben. Winfried Schrödter (Diskussion) 18:36, 12. Nov. 2023 (CET)Beantworten