Kreisgericht Sonneberg (Sachsen-Meiningen)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Kreisgericht Sonneberg war 1849 bis 1879 ein Kreisgericht im Herzogtum Sachsen-Meiningen mit Sitz in Sonneberg.

In Sonneberg bestanden seit 1829 das Kreis- und Stadtgericht Sonneberg sowie Patrimonialgerichte. Nach der Märzrevolution wurden in Sachsen-Meiningen die Patrimonialgerichte abgeschafft und die Gerichte zum 1. Dezember 1850 als Kreisgerichte zusammengefasst. Bei den Kreisgerichten wurden Gerichtsdeputationen (an vier Standorten als „Landgericht“ bezeichnet) an den bisherigen Gerichtsstandorten eingerichtet.[1] In Sonneberg entstand das Kreisgericht Sonneberg. Diesem waren die Gerichtsdeputation Sonneberg und die Gerichtsdeputation Schalkau zugeordnet. Die zweite Instanz bildete das Appellationsgericht Meiningen.

Nach der Einführung der Reichsjustizgesetze 1879 entstand die Gerichtsstruktur, die bis zum Ende des Staates Bestand haben sollte. In Sachsen-Meiningen wurde dies mit dem Gesetz vom 16. Dezember 1878, betreffend Ausführungsbestimmungen zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetz[2] und der Verordnung vom 28. April 1879, betreffend die Sitze und Bezirke der künftigen Amtsgerichte[3] umgesetzt. Das Kreisgericht Sonneberg und seine Deputation wurden aufgelöst und stattdessen folgende Amtsgerichte gebildet: Amtsgericht Sonneberg und Amtsgericht Schalkau.

Das Gericht war 1857 für 29.813 Gerichtseingesessene zuständig, darunter bei der Deputation Sonneberg selbst für 23.502. Es waren ein Direktor und drei Assessoren am Gericht beschäftigt. Organisatorisch bestand es aus den Deputationen für Strafsachen, für Rechtssachen und für freiwillige Gerichtsbarkeit.[4]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Verordnung vom 22. Juni 1850, betreffend die Ausführung des Gesetzes über die für die Rechtspflege bestellten Behörden (Sammlung der landesherrlichen Verordnungen im Herzogtum Sachsen-Meiningen, S. 369http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10552231~SZ%3D421~doppelseitig%3D~LT%3DSammlung%20der%20landesherrlichen%20Verordnungen%20im%20Herzogtum%20Sachsen-Meiningen%2C%20S.%20369~PUR%3D)
  2. Gesetz vom 16. Dezember 1878, betreffend Ausführungsbestimmungen zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877; in: Sammlung der landesherrlichen Verordnungen im Herzogtum Sachsen-Meiningen, 1878, S. 41 f.
  3. Verordnung vom 28. April 1879, betreffend die Sitze und Bezirke der künftigen Amtsgerichte; in: Sammlung der landesherrlichen Verordnungen im Herzogtum Sachsen-Meiningen, 1878, S. 95 f.
  4. Herzoglich-Sachsen-Meiningisches Hof- und Staats-Handbuch, 1857, S. 189 f., Digitalisat.