Privatversicherungsrecht (Deutschland)

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Das Privatversicherungsrecht regelt insbesondere das Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Maßgeblich ist dabei vor allem das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Das Privatversicherungsrecht umfasst das Versicherungsunternehmensrecht, das Versicherungsaufsichtsrecht und das Versicherungsvertragsrecht.

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