Reichsdeputation
Reichsdeputation war im Heiligen Römischen Reich jeder von Kaiser und Reich für die Erledigung von Geschäften erwählte reichsständische Ausschuss. Der Reichsdeputationstag war die Versammlung einer solchen Deputation. Niedergelegt wurden die Ergebnisse der Reichsdeputation in einem Hauptschluss genannten Abschlussbericht.
Ordentliche Deputation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die so genannte ordentliche Reichsdeputation vertrat den Reichstag während dessen sitzungsfreier Zeit und sorgte mit den Reichskreisen für die Aufrechterhaltung des Landfriedens. Ab 1663 wurden aufgrund der Permanenz des Immerwährenden Reichstages keine weiteren ordentlichen Reichsdeputationen durchgeführt.[1]
Eine ordentliche Reichsdeputation bestand aus allen Kurfürsten, einigen Reichsfürsten, deren Zahl bestimmt und von Zeit zu Zeit vermehrt wurde, zwei Grafen, einem Reichsprälaten und sechs Reichsstädten. Die kurfürstlichen Gesandten bildeten ein besonderes Kollegium, die übrigen bildeten zusammen ein zweites, in dem Österreich den Vorsitz hatte.
Außerordentliche Deputation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Des Weiteren gab es die außerordentlichen Reichsdeputationen, denen einerseits innere und andererseits äußere Angelegenheiten übertragen wurden. Eine solche außerordentliche Deputation konnte sowohl auf einem Reichstag als auch an einem andern Ort stattfinden. Sie bestand in der Regel aus Abgesandten aller drei Reichstagskollegien.
Die bedeutendsten Kommissionen, die sich auf innere Probleme bezogen, waren die Visitationen des Reichskammergerichts, deren letzte 1776 erfolgte. Besondere Bedeutung in äußeren Angelegenheiten hatten die Reichsfriedensdeputationen. Die bekannteste und gleichzeitig folgenreichste war die ab dem 24. August 1802 in Regensburg tagende Kommission, die kurz vor dem Ende des Heiligen Römischen Reiches mit dem Reichsdeputationshauptschluss eine umfangreiche Neugliederung des Reiches vornahm.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Johann Jacob Moser: Von der ordinari Reichs-Deputation, und deren Conventen. In: Johann Jacob Moser: Von Teutschen Reichs-Tägen. Zweyter Theil. Frankfurt und Leipzig 1774, S. 564–605 (Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek).
- Johann Jacob Moser: Von ausserordentlichen Reichs-Deputationen ausserhalb derer Reichstäge. In: Johann Jacob Moser: Von Teutschen Reichs-Tägen. Zweyter Theil. Frankfurt und Leipzig 1774, S. 605–617 (Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek).
- Wolfgang Jäger: Geographisch-Historisch-Statistisches Zeitungs-Lexikon. Landshut 1811 (Google Bücher).
- Liste der bei dem Reichsfriedens-Executions-Congreß zu Regensburg anwesenden hohen Gesandtschaften, Herren Particular-Abgeordneten, und anderer Fremden, Band 1 Regensburg 1802
- Christian Ernst Weisse: Ueber die Teutschen Reichsdeputationen zu Friedensverhandlungen. Fleischer, Leipzig 1797 (Volltextversion in der Google-Buchsuche).
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Reichsdeputation. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. Band 16. Leipzig 1908, S. 734, auf www.zeno.org.
- Hauptschluß der außerordentlichen Reichsdeputation vom 25. Februar 1803
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Joseph von Held: Reichstag. In: Karl von Rotteck, Karl Welcker: Das Staats-Lexikon. Encyklopädie der sämmtlichen Staatswissenschaften für alle Stände. 3. Auflage. 12. Band, F. A. Brockhaus, Leipzig 1865, S. 447.