Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Wikipedia im Dschungelcamp
Der Fall ist abgeschlossen und wird nicht mehr diskutiert.
Beteiligte Benutzer
Auf eine Einbeziehung des Erst-LA-Stellers wurde verzichtet, da dieser unbeschränkt gesperrt ist und daher sich nicht äußern kann. Auch die Folge-LAs stellende IPs habe ich aus naturgegebenen Gründen nicht unterrichtet. ProblemschilderungenHier sollte jeder beteiligte Benutzer das Problem aus seiner Sicht möglichst vollständig, aber knapp und sachlich beschreiben. Als Beteiligter beachte bitte:
Es geht um die nicht gerade glorreiche Abarbeitung eines Löschantrages auf Sarah Knappik, einer der Insaßinnen im diesjährigen Dschungelcamp. Der Löschantrag wurde am 16. Januar 2011 von Benutzer:Arnie Erklärbär gestellt und kontrovers diskutiert. Am bereits am 19. wurde der LA (nach bereits vorherigen LA-raus/LA-rein-Spielchen) durch den Administrator Benutzer:He3nry mit der Begründung "Vorzeitige Abarbeitung wg. erhöhtem Interesse...: Nach allen einschlägigen anderen Entscheidungen und WP:RK reicht das mediale Interesse sicher für einen Eintrag, zudem eindeutiger Verlauf der LD," entschieden. Vorangegangen war ein Hinweis auf den Administratoren-Notizen, das der LA in der Sendung erwähnt worden sei[6]. IMHO liegt hierin ein Verstoß gegen WP:LAE und WP:LR. WP:LR sagt eindeutig "Für die Diskussion über den Löschantrag sind sieben Tage angesetzt." 19-16=3 (ergo weniger als 7). Ausnahmen sieht WP:LAE durchaus vor, allerdings nur in eng umgrenztren Fällen. Einer wäre eine tatsächlich unkontroverse und eindeutige Löschdiskussion, die nicht gegeben war. Eine andere wäre eine klare RK-Erfüllung oder eine allgemeine Löschpraxis, die glasklar wäre. Chiara Ohoven zeigt zur Genüge, dass für Personen des Boulevard eine solche nicht besteht, klar erfüllte RK sind nicht zu erkennen. Ein LAE-Fall "erhöhtes öffentliches Interesse" ist nicht vorgesehen, sondern müsste per MB erst eingeführt werden. Eine in der Folge eingeleitete Löschprüfung wurde durch Benutzer:Capaci34 mit der Begründung "Es ist auf LP zu prüfen, ob der entscheidende Admin einen Fehler gemacht hat. Ich sehe keinen. Das Ermessen war eröffnet und der Admin konnte entscheiden. Er hat dieses im Rahmen seines Ermessens, dazu gehört auch LAE (was jeder Wikpedianer auch darf), getan. Die Argumente sind gegeneinander abzuwägen, in der Summe (!) sehe ich den Sprung über die Relevanzhürde als knapp gegeben an. Bitte dann AP/ WW was immer." nach abermaliger kontroverser Diskussion erstmals abgeschlossen. Auch er sah also die Relevanzfrage alles andere als klar an, bezeichnet er sie doch als knapp, glaubt aber LAE sei auch für offene Diskussionen, die nicht klar seien. Auch dies ein Verstoß. Der Erledigungsvermerk wurde durch den LP-Antragsteller Benutzer:Matthiasb entfernt und durch den Administrator Benutzer:kh80 erneut nach etlichen erneuten Diskussionsbeitr'gen mit der Bemerkung "Die Löschprüfung ist bereits seit zwei Stunden abgeschlossen. Zwei Admins haben die Entscheidung unterstützt (Janneman und Capaci34). Bitte hier nicht mehr weiterdiskutieren, und bitte den "(erl.)"-Vermerk nicht mehr entfernen." eingesetzt. Eine entsprechende Äußerung Jannemans lag vor, allerdings von Adminseite auch mindestens eine gegenteilige (z.B. von mir). Seither kam es im Tagestakt zu LAs auf den Artikel zu Frau Knappik[7][8], diversen Kommentaren in diversen LDs, die Unzufriedenheit mit der Lösung zeigen und auch diese und diese Diskussion auf den Admin-Notizen zeigt eher die Schaffung von Unfrieden in der Wikipedia-Community durch die nicht fordentliche Abarbeitung des Falles. Das vorzeitige Beenden einer Löschdiskussion ist eine gängige Praxis. In den letzten Monaten gab es im Gegenteil einige Diskussion, ob nicht die LAE-Keule zu schnell geschwungen wird und es gab administrative Eingriffe, um LAE zu unterbinden. Die fragliche Diskussion hatte einen mehr als eindeutigen Verlauf, trotz bzw. gerade auch mit Blick auf die wort- und argumentreichen Beiträge der Löschbefürworter. Mit Blick auf die RK ist die Faktenlage auch ziemlich eindeutig. Ein durchaus berechtigter LAE-Versuch war zum Zeitpunkt meines Edits schon einmal unternommen worden. Wenn ein Exklusionist hier zum dritten Mal egal auf was für dürre Stubs in als relevant eingeschätzten Gebieten einen LA wieder reindrückt, bekommt er die Hucke voll. Der konkrete Diskussionsfall ist aus der Abteilung "F-Promis sind lexikalisch entbehrlich". Das mag man teilen (wie schon öfter bekundet, teile ich persönlich diese Einschätzung ganz explizit), es entspricht aber nicht dem Konsens der Community, die Medienaufmerksamkeit hoch bewertet. Wer also eine Grundsatz- und Prinzipiendiskussion über die Relevanz von medialen Tagesglühwürmchen führen möchte, tue dies auf den entsprechenden Seiten (RK, MB, etc.) und nicht auf LD. Da ist für sowas nämlich der falsche Platz, schon weil da am Ende ein Admin klicken muss. Ansonsten: Ein Edit eines Admins bzw. jeder meiner Edits ist revertierbar (ich hänge nicht an ihnen). Um den konkreten Edit zu revertieren gibt es (a) den direkten Eingriff (hat stattgefunden) und (b) entsprechende Seiten, die andere explizit um Überprüfung dieses speziellen in Frage gestellten Edits auffordern (hier: LP). Die Überprüfung hat stattgefunden und Stand jetzt entspricht dieser Edit immer noch dem Konsens der Community (soll heißen, es ist nicht revertiert). Einen besonderen Konfliktfall kann ich nicht erkennen. --He3nry Disk. 08:08, 24. Jan. 2011 (CET) LösungsvorschlagMoin zusammen. Was haltet Ihr davon, dass in genau einem Jahr (also z.B. ab 1.1.2012) ein erneuter Löschantrag auf die Person zulässig wird. Begründung wäre: "Keine Relevanz als Person, mediale Aufmerksamkeit dem Ereignis (Dschungelcamp) und nicht der Person zuzuordnen". Bis dahin haben wir (a) Zeit zum Abklingen der Emotionen innerhalb und ausserhalb der Community und (b) ggf. die eine oder andere medientechnische oder soziologische Betrachtung über das Phänomen, die eine neue, andere, sachliche Bewertung zulässt. Was Ihr dann auch vermeiden würdet ist, jenseits der Einzeldiskussion neue Regeln aufzubauen, --He3nry Disk. 07:57, 4. Feb. 2011 (CET) Ich halte die vorzeitige Abarbeitung einer dermaßen umstrittenen Löschdiskussion für unglücklich, auch oder gerade weil der Artikel im öffentlichen Interesse steht. Es gibt Fälle, da mag ein vorzeitiges Abarbeiten geboten sein, etwa im Falle der kürzlichen LD um Sexy Cora oder, etwas weiter in der Vergangenheit, um Orkan Kyrill oder den Amoklauf an der Virginia Tech. Andere heftig umstrittene Löschdiskussionen wie etwa um Fefes Blog oder weiter in der Vergangenheit zum Libanonkrieg 2006 (unter dem damaligen Lemma) wurden jedoch nicht vorzeitig beendet, obwohl die Artikel auch im öffentlichen Interesse stand. Es gilt bei einer vorzeitigen Abarbeiten also immer das Spannungsverhältnis zu beurteilen, ob eine Fortsetzung der Diskussion der Wikipedia objektiv der Wikipedia schadet (die Wikipedia blamiert) oder ob durch das Auftreten von Claqueuren in einer konzertierten Aktion das Verbleiben des Artikels von dritter Seite erzwungen werden soll (im Falle Fefes Blog eindeutig zu bejahen, im Fall des Dschungelcamps wurde der LA ebenfalls vom RTL-Moderator in der Sendung angesprochen). Es ist sicherlich im Interesse von RTL, wenn der Artikel zu Knappik in der Wikipedia verbleibt. Ob es im Interesse der Wikipedia ist, daß der Artikel verbleibt, soll normalerweise in der LD festgestellt werden. In Bezug auf Teilnehmer an Reality-Shows gibt es einige Präzedenzfälle, wie Lorielle London oder Giulia Siegel, Barbara Herzsprung und Heydi Núñez Gómez; Chiara Ohoven ([9]) gehört hier indirekt (wg. des Behalten-Argumentes "Medienpräsenz") auch dazu. Die die Farbe der hier verlinkten Artikel zeigt, gibt es keine konsistenten Entscheidungen, die Personen selbst sind enzyklopädisch alle mehr oder weniger gleich relevant oder irrelevant. Allerdings herrschte doch bis, gefühlt, 2007 die Meinung vor, daß Big Brother und Co. nicht relevanzverschaffend sind, an Zlatko Trpkovski würde sich heute keiner mehr erinnern (erinnert sich überhaupt wer?), wenn er sich nicht mit mehreren Singles verewigt hätte. Meiner Meinung nach sind die Relevanzkriterien zu Personen in einer Schieflage, die nicht mehr nachvollziehbar ist, Artikel zu Personen wie Walter Bährle, die über [vierzig Jahre im Gemeinderat ihrer Gemeinde saßen und Ehrenbürgerwürde innehaben und Träger des Bundesverdienstkreuzes sind, werden wegen Irrelevanz gelöscht und sustanzlose Artikel wie der zu Sarah Knappik, der zum Zeitpunkt der LP keinen einzigen relevanzstiftenden Satz enthielt und auch jetzt nicht enthält, werden behalten. In der Löschprüfung habe ich das aufgezeigt und damit war nicht nur erwiesen, daß He3nrys Entscheidung nich nur formal in einer Grauzone (die Formulierung der Löschregeln impliziert nur, daß die Entscheidung zu einer Löschung nicht vor Ende der 7-tägigen Diskussion gefällt werden darf, mit Ausnahme von Schnelllöschgründen – zur Frage, ob eine Behaltenentscheidung ebenfalls erst nach Ablauf der 7 Tage erfolgen darf, fehlt hier eine genaue Aussage) stattfand, sondern auch sachlich falsch war. In der Löschprüfung kam es schließlich zu einer Bestätigung von He3nrys Entscheidung durch Capaci34, die ich so nicht akzeptierte, da hier erneut ohne Berücksichtigung der vorliegenden Fakten – meine Inhaltsanalyse des Arikels – entschieden wurde und eine gerade erst angelaufene Löschprüfung erneut auf die Schnelle abgewürgt wurde. Ich habe daher den Erledigt-Vermerk entfernt und die Diskussion fortgesetzt, nach dem Grundsatz des gesunden Menschenverstandes und dem Prinzip, daß Diskussionen dann enden, wenn niemand wer etwas zu sagen hat und nicht dadurch, daß jemand erledigt schreibt. Ich tat dies auch, weil Kriddl (hier Antragsteller) ebenfalls keinen Grund für eine vorzeitige Löschentscheidung gesehen hat und insbesondere die Argumentation, der Sendung und der Wikipedia könnte Schaden geschehen durch eine Fortsetzung verneinte. Darüberhinaus machte auch Capaci34 einen formalen Fehler, weil er He3nrys vorzeitige Behalten-Entscheidung, also keineswegs ein LAE, mit dem Ermessensspielraum begründete, was He3nry im Rahmen seines Ermessens, dazu gehört auch LAE (was jeder Wikpedianer auch darf), getan hat. Mit anderen Worten, Capaci34 bestätigte eine LAE-Entscheidung, wo es keine gab und entschied nicht über die Adminentscheidung, die He3nry traf. Nach weiteren etwa zwei Stunden der Diskussion schließlich beendete kh80 die Löschprüfung mit Verweis auf die formal gar nicht Entscheidung zu He3nrys Adminentscheidung erneut. Hier ist neu im Spiel die Berufung auf Janneman, der nach kh80s Meinung sich ebenfalls He3nrys Entscheidung anschloß. Dessen Aussage
bestätigte mMn He3nrys Entscheidung ebenfalls von einer falschen Richtung her, nämlich ausschließlich in Bezug auf das Medieninteresse. Nun verkaufen die Medien Werbung und es ist somit in derem Interesse, ein Medieninteresse an der Person zu schaffen, weil sie sich eben Werbeeinnahmen verspricht. (Das Interesse der Kandidaten selbst kommt noch dazu). Dennoch, wenn man genau schaut, es sind Berichte über die Person K., was sie im Dschungelcamp macht oder was sie nicht tut oder es handelt sich um Kommentare von Leuten außerhalb des Dschungelcamps zum Verhalten der Person im Dschungelcamp. Lorielle Londong und Gina-Lisa Lohfink melden sich nun genau jetzt zu Wort, weil offenbar kein Hahn mehr nach ihnen kräht, und so nutzen sie die Medienhype Dschungelcamp für offenkundig notwendige Selbstpromotion. (Die Medien, die diese "Nachrichten" wiedergeben, sind übrigens wiederum auf die eigene Medienhype angewiesen, da sie auf Werbung angewiesene Websites sind, die eben darum selbst an der Fabrizierung der Hype interessiert sind. Eine eigenständige Bedeutung der Person läßt sich daraus somit nicht herleiten, das ist wie bei den Gitarristen und Drummern von Rockbands oder von den Mitgliedern der Pussycat Dolls bspw. haben nur die Personen einen eigenen Artikel, die selbstständig bekannt/relevant sind und nicht nur weil sie in der Gruppe auftreten. Ich halte daher Jannemans Feststellung zur Sache für unzutreffend. In mehreren mit der Sache zusammenhängenden Kommentaren findet sich die Meinung, man könne ja in 12 bis 18 Monaten erneut einen Löschantrag stellen. Die Erfahrung zeigt, daß diese mit Verweis auf die frühere LD und die LP als Wiedergänger aussichtslos sind. Gerade der Artikel Lorielle London zeigt auf, daß sich an der Irrelevanz nichts geändert hat, ein paar Gastauftritte hier, ein paar Auftritte da begründen keine Bedeutung. --Matthiasb (CallMeCenter) 15:07, 21. Jan. 2011 (CET) (Hinweis: Ich werde später noch Difflinks einfügen) Statement 1 auf A/N Statement 2 auf A/N Statement 3 auf A/N Zitat aus WP:LP: Die Prüfung läuft bis zu einer Entscheidung durch einen Administrator. Genauso ist es. He3nry hatte per LAE die LD beendet. Das darf übrigens jeder, nur zur Erinnerung - auch vor Ablauf von sieben Tagen, es heisst dort „in der Regel 7 Tage“. LAE erschien mir gerechtfertigt, weil eben im Gegensatz zum Beginn der LD die Relevanz nunmehr knapp, aber dennoch deutlich erkennbar aus dem Artikel hervorging. Ich habe die Stimmen in der LD nicht im einzelnen ausgezählt, beim Überfliegen der LD hierfür meine ich aber eine erkennbare Mehrheit an „Behalten“-Voten erkannt zu haben. Die LP begann um 13:49 Uhr und wurde von mir das erste Mal nach 41 Benutzerbeiträgen um 20:10 Uhr beendet. Die Kollegen Jannemann und Kh80 schlossen sich dem an. Soweit dazu. Das Problem als solches scheint mir eher, dass es eine Regelungslücke gibt. Ein LAE ist eben kein administratives Handeln. Hier wurde auf LAE durch einen Admin in seiner Funktion als Admin entschieden und dieser Fall ist nicht vorgesehen. Entweder entscheiden per „bleibt“, auch nach kurzer Diskussionszeit (ja, das geben die Regeln auch her) oder LAE. Hier liegt eine Vermischung aus beidem vor, was zu den Irritationen führt, jedenfalls nach meinem Dafürhalten. Dennoch sehe ich das Handeln von He3nry als gerechtfertigt an, zu meiner weiteren Motivation s. Statement 1. Gruß, --Capaci34 La calma è la virtù dei forti. 14:15, 21. Jan. 2011 (CET) Unser Regelwerk ist kein von Juristen erstelltes, bis ins letzte Detail logisch durchdachtes Konstrukt. Es ist ein über die Jahre angewachsener Flickenteppich. Daher sollte man nicht zu sehr am Buchstaben haften, sondern sich am Geist der Regeln orientieren. Die Löschregeln verbieten nicht ausdrücklich eine Admin-Entscheidung vor Ablauf der Sieben-Tage-Frist. Die Bestimmung zur Diskussionsdauer ("sind sieben Tage angesetzt") ist m. E. als eine Soll-Regel anzusehen, die für den typischen Regelfall gilt. Zumindest für atypische Fälle sehe ich dagegen durchaus einen Ermessensspielraum. Hier liegt m. E. ein solcher atypischer Fall vor. Es besteht ein enormes öffentliches Interesse an der Person und an dem Artikel (über 100.000 Zugriffe in fünf Tagen), wodurch auch viel Aufmerksamkeit auf die Löschkandidatenseite gelenkt wurde. Eine Fortführung der Diskussion hätte zu weiteren Unmutsbekundungen über Frau Knappik eingeladen (à la [10]). Solche Äußerungen verletzen nicht nur die Persönlichkeitsrechte von Frau Knappik, sondern schaden auch dem Ansehen der Wikipedia. He3nry stand also ein Ermessensspielraum zu, den er auch fehlerfrei genutzt hat. In Anbetracht der regen Teilnahme an der Diskussion kann man wohl davon ausgehen, dass alle Argumente für und gegen eine Löschung genannt worden sind. Ein wie auch immer gearteter Schaden sollte der Community durch die vorgezogene Admin-Entscheidung nicht entstanden sein. Die Löschprüfung ist m. E. nicht zu beanstanden. -- kh80 •?!• 07:51, 22. Jan. 2011 (CET) Ich sehe die Chose ganz wie Capaci34; das Entfernen eines LAE ist keine administrative Handlung per se, auch wenn die Kraft des faktischen vielleicht noch ein bisschen normativer daherkommt, wenn ein Benutzer, der zufälligerweise auch Admin ist, den Löschantrag entfernt. Da gibt es vollkommen unproblematische und thematisch ganz ähnlich gelagerte Präzedenzfälle, unlängst etwa im Falle von Molly Luft. Dass die LAE-Entscheidung in einer Zeit geschah, da die Diskussion selbst Interesse von da draußen anzog, macht sie nicht falsch, sondern pragmatisch; genau für solche heiklen Situationen lobe ich mir Admins wie He3nry. Dann eine Löschprüfung anzuleiern, ist ebenso legitim, und wie Capaci34 weiter oben bereits ausgeführt hat, ist auch diese nicht wirklich in ungewöhnlichen Bahnen verlaufen. Dass es immer wieder Diskussionen gibt, dass der modus operandi der LP nicht so wirklich geeicht ist, ist kein Geheimnis, aber nichtsdestotrotz: Ich habe kraft meines Amtes meine Meinung kundgetan, dass ich die Entscheidung in Ordnung fand, und hätte den Sack eigentlich auch schon selbst zumachen können (erl.), letztlich isses sogar mindestens eine Vieraugenentscheidung geworden; da hätte jemand schon gewichtiges bringen müssen. Zum inhaltlichen bzw. zur Löschdiskussion selbst: He3nrys Einschätzung, dass das mediale Interesse sicher für einen Eintrag reicht, halte ich für zutreffend. Selbst ich, der ich derzeit fernseherlos lebe, werde von Medien, die nun nicht gerade dem Boulevard zuzurechnen sind, täglich über Frau Knappiks Wohlergehen auf dem Laufenden gehalten. Das Medieninteresse an dieser Person ist - ganz unbestreitbar und objektiv - gegeben. Was ich Matthiasb mit meinem Einwurf mitteilen wollte: er bringt hier in die Diskussion Werturteile ein, die per WP:NPOV und WP:PFUI vollkommen fehl am Platz sind (das Gewüte über die Journaille usw); hochgradig amüsant finde ich seinen Einwand, dass die Medien Werbung verkaufen und es daher in derem Interesse sei, ein Medieninteresse an der Person zu schaffen - sapperlott, jetzt hast uns aber mal so richtig die Augen geöffnet! Ernsthaft: das ist eine Selbstverständlichkeit, für die die meisten zwölfjährigen genug Medienkompetenz besitzen. Ändert aber wiederum nichts daran, dass es den achso bösen & raffgierigen & manipulativen Medien nunmal nachweislich gelungen ist, ein Interesse zu erzeugen, ob nun an Frau Knappik oder Frau London - wie Matthiasb mit jedem seiner Links ja sogar noch untermauert. Das zu bewerten, ist nicht unsere Aufgabe; das zu leugnen, grenzt an Realitätsverweigerung. --Janneman 21:29, 21. Jan. 2011 (CET) Bisherige Lösungsversuche und Diskussionen zur SacheTrage bitte hier auch Diskussionen ein, die du im obigen Text bereits verlinkt hast.
BefangenheitFalls du einen der Schiedsrichter für befangen hältst, trag das bitte hier mit ausführlicher Begründung ein. Schiedsrichter, die sich selbst für befangen halten, können das hier ebenfalls notieren. |
AnnahmeentscheidungDieser Abschnitt ist nur von Schiedsrichtern auszufüllen. Fall wird angenommen von
Fall wird abgelehnt vonDer Fall wurde angenommen und wird derzeit bearbeitet. BefangenheitFalls du einen der Schiedsrichter für befangen hältst, trag das bitte hier mit ausführlicher Begründung ein. Schiedsrichter, die sich selbst für befangen halten, können das hier ebenfalls begründet notieren.
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Lösungsvorschläge, Anträge der KonfliktparteienBitte setze hier (ausschließlich konstruktive) Vorschläge ein, die zur Lösung des Konflikts beitragen könnten. Wie stellst du dir die Lösung des Konflikts vor?
Das SG möge berücksichtigen, dass es hier über Formalismen entscheiden soll bzw. sie errichten soll. Dazu zählen alle Entscheidungen, die aus diesem Einzelfall formalisierte Regeln ableiten. Ein Wiki funktioniert aber grundsätzlich in der Form, dass durch im Kern je einzeln gleichwertige Edits der Inhalt sich im Konsens stabilisiert. (Konsens bedeutet dabei wie in der ganzen WP sicher nicht Einstimmigkeit.) Dabei ist jeder dieser Edits ein individueller Willkürakt und als solcher revertierbar. Da hier kein inhaltlicher Deadlock vorliegt, die Community sich nicht in einer Sackgasse befindet, etc. sehe ich keinen Handlungsbedarf bzw. zweifele, dass das SG hier eine Regel entwickeln sollte. Falls Kriddl einen inhaltlichen Punkt bzgl. der Relevanz der betroffenen Personengruppe hat, möge er ein MB oder eine Diskussion auf RK eröffnen. Um es formal zusammenzufassen: Das SG möge den Fall zur weiteren Diskussion an die Community zurückgeben, --He3nry Disk. 08:20, 24. Jan. 2011 (CET)
Benutzer:... |
Diskussion des FallsDie Diskussion wird von den Schiedsrichtern moderiert. Beiträge von unbeteiligten Benutzern, Nachtreten sowie Unsachlichkeiten sind hier nicht erwünscht. Solche Beiträge werden vom Schiedsgericht (und nur von diesem) entfernt. Am Fall unbeteiligte Benutzer können ihre Meinung (ausschließlich zu diesem Fall) auf der Diskussionsseite kundtun. Verstoßen beteiligte Benutzer gegen die Diskussionsprinzipien der Wikipedia (WP:WQ bzw. WP:KPA), kann das zum Ausschluss von der Diskussion führen, in schwereren Fällen auch zu kurzfristigen Sperren, die durch unbeteiligte Administratoren auf Antrag der Schiedsrichter ausgeführt werden. Frage insbesondere an Capaci34 und Janneman: In Euren Begründungen schreibst Du, Capaci34, "wie soll in eilbedürftigen Fällen eine LD beendet werden?". Janneman schreibt: "Deckel drauf". Beides deutet darauf hin, dass ihr es so gesehen habt, dass es sich um einen Eilbedürftigen bzw. überbordenden Fall einer Löschdiskussion gehandelt hat. Sehr ihr das hier konkret auch so und wenn ja, warum war hier eine Eilbedürftigkeit gegeben? --Hei_ber 21:33, 25. Jan. 2011 (CET)
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BearbeitungsstandIn diesem Abschnitt informiert das Schiedsgericht regelmäßig über den Stand der Anfrage-Bearbeitung. Der Abschnitt ist nur durch Mitglieder des Schiedsgericht zu bearbeiten.
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BeurteilungDieser Abschnitt ist nur von Schiedsrichtern auszufüllen. Hier stimmen die SG-Mitglieder über einzelne Bestandteile der Entscheidung ab. Während der Abstimmung werden bei Bedarf neue Unterpunkte ergänzt. Erst wenn die Abstimmung beendet ist, steht fest welche Unterpunkte wirksame Bestandteile der Entscheidung sind. Hier anzuwendende RegelnInsbesondere
TatsachenfeststellungenWar es LAE oder administrative Abarbeitung?Die Aktion von He3nry war nicht als LAE zu verstehen, denn es gab zuvor schon einen beeinspruchten LAE und die Vermerke „Vorzeitige Abarbeitung wg. erhöhtem Interesse [sic]“ und „bleibt“ zeigen eine administrative Abarbeitung.
Regelkonforme Abarbeitung?Die Aktion von He3nry entsprach nicht den Wikipediaregeln, denn die Regeln (Löschregeln#Löschdiskussion Punkt 4) sehen eine 7-tägige Löschdiskussion vor.
Missbrauch von Admin-Rechten? (IAR)He3nry hat seine Admin-Rechte nicht missbraucht, denn die Anwendung von IAR aufgrund der Situation (sehr hohe Beteiligung in der LD sowie mediales Interesse am Artikel und am Löschantrag) war durchaus eine administrative Option.
Missbrauch von Admin-Rechten? (Begründete Ausnahme)He3nry hat seine Admin-Rechte nicht missbraucht. Das Intro der Löschantragsseite erlaubt neben LAE und SLA auch noch andere Ausnahmefälle von der 7-Tages-Frist. Die Begründung He3nrys für die Abweichung von der Regel (sehr hohe Beteiligung in der LD sowie mediales Interesse am Artikel und am Löschantrag) ist nachvollziehbar.
LöschprüfungDie folgende Löschprüfung verlief ordnungsgemäß.
MaßnahmenFortsetzung LöschdiskussionDie folgenden drei Punkte entscheiden, ob die Löschdiskussion fortgesetzt wird oder nicht. Wenn Option a mehr Stimmen hat als b + c, wird es keine neue Löschdiskussion geben. Bei b + c > a gewinnt jene Option von b oder c, die die meisten Stimmen auf sich vereint. Jeder Schiedsrichter hat in diesem Block eine Stimme. a) Keine neue LöschdiskussionDie Löschdiskussion wird nicht erneut aufgenommen. Die Diskussion um den Artikel ist beendet. Eine neue LP ist nicht möglich.
b) Löschdiskussion die restliche Zeit (= ca. 3 Tage 9 Stunden) fortsetzenDie Löschdiskussion soll, wie vom Antragsteller vorgeschlagen, fortgesetzt werden. Und nur ordnungsgemäß per Admin-Entscheid beendet werden. Danach ist eine neuerliche LP möglich.
c) Löschdiskussion 7 Tage fortsetzenDie Löschdiskussion soll wegen der erfolgten Unterbrechung für volle 7 Tage fortgesetzt werden und nur ordnungsgemäß per Admin-Entscheid beendet werden. Danach ist eine neuerliche LP möglich.
d) Neue Löschdiskussion prinzipiell möglichDas Gericht auferlegt keine Regelung zur Löschdiskussion, es stellt aber fest, dass noch keine vollständige Löschdiskussion stattgefunden hat. Daher ist ein neuerlicher Löschantrag mit allen Konsequenzen – auch denen eines konsensuellen LAE – prinzipiell möglich und kann nach Abschluss dieses Verfahrens theoretisch gestellt werden.
Auftrag an die GemeinschaftDie Gemeinschaft wird aufgefordert die Löschregeln auf Inkonsistenzen zu prüfen und eventuell die Regelseiten aufeinander abzustimmen. Dabei sollte auch geklärt werden, ob die Einführung eines „adminstrativen LAE“ nötig ist und wie dies aussehen könnte. Das Schiedsgericht vertritt hierzu keine inhaltliche Position, sondern gibt nur die von Fallbeteiligten aufgeworfene Frage an den Souverän weiter.
Einhaltung der Richtlinie WP:BIOAlle an Löschdiskussionen Beteiligte werden aufgefordert, bei Äußerungen über Dritte deren Persönlichkeitsrechte zu achten und dies auch von Dritten einzufordern.
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Entscheidung
Wikipedia:Löschregeln
Wikipedia:Löschantrag entfernen
Intro der Löschdiskussionsseite
Wikipedia:Ignoriere alle Regeln
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