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ADB:Ludwig I. (Landgraf von Thüringen)

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Artikel „Ludwig I., Landgraf von Thüringen“ von Karl Robert Wenck in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 19 (1884), S. 590–591, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ludwig_I._(Landgraf_von_Th%C3%BCringen)&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 23:36 Uhr UTC)
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Ludwig, als Landgraf von Thüringen L. I., Sohn des Vorhergehenden, hat anfangs, bis 1130, gemeinsam mit seinem Bruder Heinrich die ererbten Besitzungen verwaltet, dann 1130–1140 als Landgraf allein regiert. In seine Zeit fallen Ereignisse, welche für die Geschichte der Dynastie und des Landes von eingreifender Wichtigkeit waren, nämlich einmal die Erwerbung der ausgebreiteten Besitzungen der hessischen Grafen von Gudensberg, die im Jahre 1137 ausstarben. L. war mit der Erbtochter Giso’s vermählt und erlangte nun die hervorragendste Machtstellung in dem westlichen Nachbarlande Thüringens, insbesondere war er der Erste unter den Lehensträgern des Stiftes Fulda. Für mehr als ein Jahrhundert wurden Hessen und Thüringen unter einer Dynastie vereinigt. Noch vor dieser Erwerbung aber, 1130, wurde L. durch die Gunst [591] König Lothars eine Rangerhöhung zu Theil, deren Bedeutung leider nicht klar erkennbar ist, die Verleihung der landgräflichen Würde. L. trat 1130 an die Stelle Hermanns II. von Winzenburg, der wegen Ermordung eines seiner Vasallen zum Verlust aller Güter und Lehen verurtheilt war. Hermanns Vater gleichen Namens hatte wahrscheinlich nach dem Aussterben des Hauses Orlamünde um 1112 eine vorwaltende Stellung in Thüringen erhalten, welche auf der Vereinigung noch vorhandener Grafenrechte in mehreren Gauen beruhte. Diese Stellung war auf Hermann II. übergegangen. Er ward 1129 als Landgraf bezeichnet. Nun erhielt sie L. Wie vortheilhaft war schon die Beseitigung der Winzenburger. Wenn jene kleine Reinhardsbrunner Chronik, welche zuerst um 1200 aufgezeichnet sein dürfte, das Ereigniß von 1130 als Erhebung der Dynastie in den Fürstenstand betrachtet, so geht sie entschieden zu sehr von der Anschauung eines kleinen Kreises weltlicher Fürsten aus, der sich erst am Ende des Jahrhunderts abschloß. Die Bedeutung, welche gerade in Thüringen der Landgrafenwürde inwohnte, ist noch durch urkundliche und rechtshistorische Forschungen zu ermitteln, ein dringendes Postulat der thüringischen Geschichte. Sonst ist von L. nur noch zu melden, daß er in freundlichen Beziehungen zu Lothar III. und Konrad III., stand, ohne in den Gang der Reichsgeschichte irgend einzugreifen. Sobald sich die Wagschale zu Gunsten Konrads III. gegen Heinrich den Stolzen zu senken schien, im Sommer 1139, war er in das Lager König Konrads gekommen. Daß die gewaltige Macht des welfischen Hauses, die vom Fels zum Meer reichte, die durch die Gunst Lothars das Herzogthum Baiern und Sachsen vereinigte, an den Staufern ein Gegengewicht erhielt, war überaus wichtig für die Landgrafen, die in der Mitte erdrückt werden mußten, wenn diese Vereinigung Bestand hatte. Das haben L. und seine Nachfolger wohl verstanden und ihre Macht in engem Anschluß an die Staufer zu fördern gewußt. Wie sehr dieselbe ihrer anfänglichen Unbedeutsamkeit bereits entwachsen war, das zeigt die große Zahl von Annalen, welche Ludwigs Tod († 12. Januar 1140) berichten.

Knochenhauer, Gesch. Thüringens. Landau, Zeitschr. f. hess. Gesch. IX (1862) S. 314.