Zum Inhalt springen

ADB:Schrödter, Friedrich Georg Leonhard

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Schrödter, Friedrich Georg Leonhard“ von Richard Heß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 32 (1891), S. 548–551, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schr%C3%B6dter,_Friedrich_Georg_Leonhard&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 23:33 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Schroedter, Adolph
Band 32 (1891), S. 548–551 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Friedrich Georg Leonhard Schrödter in der Wikipedia
Friedrich Georg Leonhard Schrödter in Wikidata
GND-Nummer 138216886
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|32|548|551|Schrödter, Friedrich Georg Leonhard|Richard Heß|ADB:Schrödter, Friedrich Georg Leonhard}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=138216886}}    

Schrödter: Friedrich Georg Leonhard S., Dr. phil. h. c., Forstmann, geboren am 20. Mai 1786 zu Gotha, † am 29. Januar 1862 zu Georgenthal (im Herzogthum Sachsen-Gotha). Sohn eines Wildmeisters, absolvirte er das Gymnasium zu Gotha und bezog hierauf die Universität Jena, um – nach einer Bestimmung seines Vaters – Jurisprudenz zu studiren. Da aber sein Herz am Walde hing, ließen ihm die Seinigen auf Zuspruch des Herzogs Ernst II. von Gotha-Altenburg in der Wahl des Berufes freien Willen. Durch diese Entscheidung beglückt, wendete er sich daher von 1805 ab dem Studium der Forstwissenschaft auf der damals emporblühenden Forstakademie Dreißigacker (Meiningen) zu, welche er 1806 absolvirte. Dem talentvollen und strebsamen Manne war bereits am 8. Juli 1805, während er seinen Studien noch oblag, das Prädicat „Forstconducteur“ zu theil geworden, eine gute Vorbedeutung für seine spätere dienstliche Laufbahn, welche sich zwar in einem kleinen Staate abspielte. aber schließlich zu einer höchst ehrenvollen und einflußreichen gestaltete.

Am 11. Juni 1807 erfolgte seine Zulassung zum Accesse bei dem herzogl. Forstamte Tenneberg, zunächst ohne Gehalt, und seine Verpflichtung. Schon am 16. Juni 1809 wurde er aber (mit 150 Thlr. Gehalt) zum Forstsubstituten des Oberförsters Baur in Georgenthal cum spe succedendi ernannt, und war ihm das seltene Glück beschieden, in diesem idyllisch gelegenen thüringischen Waldorte in den verschiedensten Dienstgraden bis zu seinem Tode, also über ein halbes Jahrhundert, zu wirken. Nach Baur’s Ableben wurde er durch höchstes Rescript vom 28. August 1812 zum Förster (Revierförster) der Forstei Georgenthal ernannt; am 20. Februar 1829 erhielt er das Patent als Oberförster und – wegen seiner hervorragenden Leistungen – zugleich die Functionen als Assistent des der Forstmeisterei Georgenthal vorstehenden Oberforstmeisters und Kammerherrn v. Trott. Unter dem 26. September 1836 wurde ihm, unter Ertheilung von Sitz und Stimme bei dem Forstamte zu Georgenthal das Prädicat als „Wildmeister“ verliehen, und nachdem v. Trott am 2. Januar 1848 auf dem Hammerteiche (bei Georgenthal) verunglückt war, wurde ihm zunächst das Vicariat der Forstmeisterei und durch Patent vom 20. März 1848 vom 1. April ab die definitive Stelle als Forstmeister übertragen. Gleichzeitig betraute man ihn mit der Vertretung der benachbarten, durch die Ereignisse der Revolution plötzlich verwaisten Forstmeisterei Tenneberg, von welchem Nebenamte er erst am 6. Januar 1849 wieder entbunden wurde. Nur einem Manne von Schrödter’s Geist und Kraft konnte die gleichzeitige Verwaltung von zwei so ausgedehnten und in Bezug auf Bewirthschaftung so schwierigen Inspectionsbezirken – noch dazu in einer täglich mit neuen Aufregungen verknüpften und tumultuarischen Zeit – gelingen. Am 2. Januar 1853 wurde ihm das Dienstprädicat als „Oberforstmeister“ verliehen. Eine noch größere und bis daher keinem im äußeren Dienste stehenden Forstbeamten zu theil gewordene Auszeichnung lag aber in [549] seiner am 14. März 1856 erfolgten Ernennung zum forsttechnischen Beirathe des herzogl. Staatsministeriums neben seiner hierdurch unberührt bleibenden Stellung als Dirigent der Forstmeisterei Georgenthal. Am 11. Juni 1857 feierte er, unter großer Betheiligung der ihm vorgesetzten Behörden, sowie zahlreicher Fachgenossen, Gönner und Freunde, sein fünfzigjähriges Dienstjubiläum, bei welchem ihm großartige Beweise der landesväterlichen Huld, sowie der Verehrung und Liebe von allen Seiten dargebracht wurden. Schon 1851 mit dem dem herzogl. Sachs.-Ernestinischen Hausorden affiliirten Verdienstkreuze und 1855 mit dem belgischen Officierkreuze des Königl. Leopoldordens bedacht, rückte er – bei Gelegenheit dieses Jubiläums – zum Comthur II. Classe des Ernestinischen Hausordens auf. Auch die Wissenschaft wurde seinen Leistungen dadurch gerecht, daß ihm bei diesem Anlasse von Seiten der philosophischen Facultät der Universität Jena das Doctordiplom h. c. überreicht wurde. Sein nur wenige Jahre später eingereichtes Gesuch um Versetzung in den Ruhestand vom 1. Juni 1860 ab (nach fünfundfünfzigjähriger Dienstzeit) wurde wegen seiner Unentbehrlichkeit höchsten Ortes huldvoll abgelehnt. Er erhielt jedoch behufs seiner Erleichterung durch Beigabe eines benachbarten Oberförsters eine entsprechende Vertretung, welche es ihm ermöglichte, nur diejenigen Geschäfte noch in der Hand zu behalten, welche er selbst besorgen wollte. Factisch hat er aber in allen wichtigeren Dingen bis zum letzten Athemzuge für das Wohl der ihm anvertrauten Forste gewirkt.

S. war eine genial angelegte, schöpferische Natur von durchdringendem Verstande, großer Schärfe des Blickes und unbeugsamer Energie in Bezug auf die Durchführung der von ihm als richtig erkannten Maßregeln. Wissen und Können vereinigten sich bei ihm in seltenem Maße. Waren die Verhältnisse eines seiner Beurtheilung unterliegenden Falles auch noch so verwickelt, so verstand er es doch meisterhaft, sofort den Kern der Sache richtig zu erfassen und die besten Wege zur Lösung einer Frage, bezw. Schlichtung einer Streitsache ausfindig zu machen. Hierzu gesellten sich andere Eigenschaften, welche ihn zum Muster eines Beamten stempelten: Diensteifer, rastlose Thätigkeit, Ordnung, peinliche Pünktlichkeit im Dienste, strenge Wahrung seiner und Anderer Competenzen und große Uneigennützigkeit. Manche Einrichtungen, welche ihm Vortheil brachten, wie z. B. die Schaftriften, entfernte er aus dem Walde, wenn ihm deren Fortbestehen mit dem Interesse des Dienstes nicht vereinbar schien. S. und Salzmann (s. A. D. B. XXX, 297) sind ohne Zweifel die beiden glänzendsten Namen in der Geschichte der gothaischen Wälder und Forstwirthschaft. Unter ihrem zielbewußten Regimente erlangte das dortige Forstwesen eine Blüthe, welche es leider nicht mehr aufzuweisen hat. Man hätte die von diesen beiden Männern, welchen die tiefste Kenntniß aller einschlagenden Verhältnisse durch den Dienst von unten auf eigen war, mit Geschick und entschiedenem Erfolg betretenen Bahnen nur verfolgen und weiter ausbilden, nicht aber in ganz neuen Richtungen sich bewegen sollen, welchen der Prüfstein der Erfahrung noch fehlt. Schrödter’s Wesen war ernst und wortkarg, konnte mitunter sogar rauh erscheinen, aber unter der harten Schaale schlummerte ein edler Kern, weshalb er sich – weit über die forstlichen Kreise hinaus – namentlich auch bei den Bewohnern der zahlreichen umliegenden Dorfschaften der größten Verehrung erfreute. Er hörte Jeden an, wurde Hohen und Niedrigen gerecht, vertrat seine Untergebenen stets energisch und fand, selbst wenn er nicht zu Gunsten eines Gesuchstellers entscheiden konnte, doch stets williges Gehör und Anerkennung seiner strengen Gerechtigkeitsliebe und Objectivität im Urtheile.

Es dürfte noch am Platze sein, Schrödter’s Hauptleistungen als Wirthschafter, Inspections- und Directionsbeamter kurz hervorzuheben, wenigstens die [550] Richtungen anzudeuten, nach welchen sich seine segensreiche Wirksamkeit hauptsächlich verbreitete. Als er seine dienstliche Stellung auf dem Georgenthaler Reviere als dessen Verwalter antrat, zeigte dasselbe nach fast allen Richtungen hin unerfreuliche Verhältnisse. Es galt, die vielfach in verkehrter Richtung angelegten Schläge in eine planmäßige Folge zu bringen, zahlreiche Blößen zu cultiviren, dem starken Holzdiebstahle aus den benachbarten volkreichen Orten zu begegnen, Mißbräuche aller Art, welche sich inzwischen eingeschlichen hatten, abzustellen und die forstliche Einrichtung, bezw. Waldstandsrevision auf vier mit Gerechtigkeiten aller Art stark belasteten und auch sonst ziemlich complicirte Verhältnisse bietenden Gebirgsrevieren durchzuführen. Mit welchem Geschicke und welcher Energie er hier – unter Ueberwindung unsäglicher Schwierigkeiten – eingriff, um nach allen bezeichneten Richtungen hin verbessernd und neue Verhältnisse anbahnend zu wirken, beweist die Thatsache, daß der Georgenthaler Forst noch zu seinen Lebzeiten nach dem Urtheile wohl sämmtlicher mit den Umständen bekannter Fachgenossen zu dem bestgeordneten sich erhob. Insbesondere muß die Aufforstung des etwa 300 ha umfassenden Forstortes Ziegelberg mit Nadelholz als eine seiner rühmlichsten Leistungen hervorgehoben werden. Seine Wirksamkeit erstreckte sich aber auch schon vor seiner Ernennung zum technischen Beirathe der höchsten Behörde auf Hebung des Forstbetriebes im ganzen Lande. Bei der Forstorganisation von 1829 wirkte er wesentlich mit, insbesondere was den mercantilen Theil betraf; so bearbeitete er z. B. mit Salzmann die Holztaxen in erschöpfender Weise. Die Revenüen der Forste hob S. durch sorgfältige Nutzholzausbeute und geschickte Verwerthung (eine Verbindung des auctionsmäßigen mit dem accordweisen Verkaufe) auf eine bedeutende Höhe, während er grundsätzlich die Taxen der zum Bedarf der meist armen Waldbevölkerung dienenden Brennhölzer in mäßigen Grenzen zu erhalten trachtete, schon um dem Holzdiebstahle vorzubeugen. Ferner verdankt eine ganze Reihe forstlicher Reglements, in welchen sich gründliche Einsicht in das Wesen des Forsthaushaltes offenbarte, seiner schöpferischen Feder ihre Entstehung. Ein weiteres Verdienst hat er sich durch das in Gemeinschaft mit Salzmann bis ins kleinste Detail ausgebildete Forsttaxationsverfahren (ein combinirtes Flächenfachwerk) erworben (s. meine Darstellung dieser Methode in den Supplementen zur Allgemeinen Forst- und Jagdzeitung, IV, 1863, S. 91–120).

Leider blieb ihm bei dem enormen Umfange der ihn belastenden vielseitigen Dienstgeschäfte keine Zeit zur Schriftstellerei, gegen welche er überdies eine gewisse Abneigung an den Tag legte. Es ist dies um so mehr zu bedauern, als er ein ideenreicher und speculativer Kopf war, aus dessen knappen Sätzen schon bei einer gewöhnlichen forstlichen Unterhaltung, wie ich durch jahrelangen Umgang mit ihm hinreichend in Erfahrung gebracht habe, eine unglaubliche Fülle von Anregungen – gleich Gedankenblitzen – hervorleuchtete. Voll und ganz konnte ihn freilich nicht Jeder verstehen, noch würdigen. Er verfaßte nur ein (in 1. Aufl. lithographirtes) Taschenbuch für die Forstbeamten des Herzogthums Gotha, welches – nach Art eines Kalenders – Angaben über die wichtigsten Höhenpunkte, Forstflächenverhältnisse, Reductionstafeln, Holztaxen, Haulohntarife, Kreisflächentafeln, Kubiktabellen etc. und eine Menge der werthvollsten, zum größten Theile auf eigenen Untersuchungen beruhende Notizen über statische und statistische Verhältnisse, zumal Kosten verschiedener Waldarbeiten, enthielt. Die 2. Aufl. dies vortrefflichen und handlichen Compendiums erschien (im Drucke) erst nach seinem Tode. Außerdem bildete er – nach Analogie des König’schen Verfahrens – eine besondere Methode der Holzzuwachsermittelung aus und entwarf zugehörige Zuwachstafeln, welche sich auf den Durchmesser beziehen und von der Voraussetzung ausgehen, daß das ständige Zuwachsmaß von 0,5 Zoll [551] ganz innerhalb des Umfangs liege (s. König’s Forstmathematik, 5. Aufl., 1864, S. 354).

Allgemeine Forst- und Jagdzeitung 1857, S. 481 (Dienstjubiläum). – Bernhardt, Geschichte des Waldeigenthums etc. III, S. 95, Bemerkung 136. – Acten des herzogl. Staatsministeriums und der vormaligen Kammer zu Gotha. – Familiennachrichten. – Eigene Kenntniß.