Gesellschafter
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Gesellschafter (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Gesellschafter | die Gesellschafter |
Genitiv | des Gesellschafters | der Gesellschafter |
Dativ | dem Gesellschafter | den Gesellschaftern |
Akkusativ | den Gesellschafter | die Gesellschafter |
Worttrennung:
- Ge·sell·schaf·ter, Plural: Ge·sell·schaf·ter
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈzɛlʃaftɐ]
- Hörbeispiele: Gesellschafter (Info)
Bedeutungen:
- [1] Wirtschaft: Eigentümer beziehungsweise Miteigentümer einer Gesellschaft (eines Unternehmens)
- [2] Person, die in der Gesellschaft gut ankommt und sich gut in Gesellschaft verhält und meistens als angenehmer und unterhaltsamer Gesprächspartner geschätzt wird
- [3] verhüllend: Mann, der sich (gegen Bezahlung) als Liebhaber oder Begleiter einer Frau anbietet
Mehrere Bedeutungen fehlen noch.
Weibliche Wortformen:
- [1] Gesellschafterin
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Steht die Geschäftsführung allen oder mehreren Gesellschaftern zu, so ist jeder von ihnen allein zu handeln berechtigt, besitzt somit die Einzelgeschäftsführungsbefugnis.“[1]
- [2] „Ein gesprächiger Gesellschafter war er nicht.“[2]
- [3]
Wortbildungen:
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Wirschaft
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[2] Unterhaltung
[3] verhüllend
- [1] Wikipedia-Artikel „Gesellschafter“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Gesellschafter“
- [1–3] The Free Dictionary „Gesellschafter“
- [1–3] Duden online „Gesellschafter“
- [1–3] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gesellschafter“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gesellschafter“
Quellen:
- ↑ Wikipedia-Artikel „Geschäftsführung“
- ↑ Ralph Giordano: Die Bertinis. Roman. 22. Auflage. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M. 2008, ISBN 978-3-596-25961-8, Seite 552 .