Vormundschaft
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Vormundschaft (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Vormundschaft | die Vormundschaften |
Genitiv | der Vormundschaft | der Vormundschaften |
Dativ | der Vormundschaft | den Vormundschaften |
Akkusativ | die Vormundschaft | die Vormundschaften |
Worttrennung:
- Vor·mund·schaft, Plural: Vor·mund·schaf·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈfoːɐ̯mʊntʃaft]
- Hörbeispiele: Vormundschaft (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: durch ein Gericht angeordnete Fürsorge für eine Person, die nicht geschäftsfähig ist, und deren Vermögen
Herkunft:
- mittelhochdeutsch vormuntschaft, althochdeutsch foramuntscaf, belegt seit dem 10. Jahrhundert[1]
- Ableitung von Vormund mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -schaft
Synonyme:
- [1] veraltet: Tutel
Beispiele:
- [1] Volljährige können in Deutschland seit 1992 nicht mehr entmündigt und unter Vormundschaft gestellt werden.[2]
- [1] „Er müsste allein in ein Heim, es sei denn, einer der anwesenden Syrer würde die Vormundschaft für ihn übernehmen, schlug der Beamte als Lösung vor.“[3]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] die Vormundschaft auf jemanden übertragen; die Vormundschaft entziehen
Wortbildungen:
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
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- [1] Wikipedia-Artikel „Vormundschaft“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vormundschaft“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Vormundschaft“
Quellen:
- ↑ Wolfgang Pfeifer [Leitung]: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993, ISBN 3-423-03358-4 , Stichwort „Vormund“.
- ↑ Wikipedia-Artikel „Vormundschaft“
- ↑ Wladimir Kaminer: Ausgerechnet Deutschland. Geschichten unserer neuen Nachbarn. Goldmann, München 2018, ISBN 978-3-442-48701-1, Seite 50.