Papers by Reinhard Kreissl
SOZIOLOGIEMAGAZIN Kriminalität und soziale Normen EXPERTENINTERVIEWS SOZIOLOGIEMAGAZIN: Wie entst... more SOZIOLOGIEMAGAZIN Kriminalität und soziale Normen EXPERTENINTERVIEWS SOZIOLOGIEMAGAZIN: Wie entsteht Kriminalität? Was hat Kriminalität mit sozialer Normierung zu tun? KREISSL: Kriminalität entsteht, wenn eine Verhaltensweise als kriminell bezeichnet wird. Dementsprechend kann Kriminalität nur im Zusammenhang mit sozialer Normierung gesehen werden. Die Frage, ob es soziale Normierungen gibt, die universal sind, wird kontrovers diskutiert. Daraus leitet sich dann die hese vom "universellen" oder "natürlichen" Verbrechen ab. Allerdings zeigt jede Gerichtsverhandlung, dass die Frage, ob es sich bei einem bestimmten Verhalten um ein Verbrechen, eine strafwürdige Tat handelt, umstritten ist. Erst am Ende eines Verfahrens steht fest, wie man den Angeklagten zu behandeln hat-schuldig oder nicht. Kriminalität lässt sich nach der Formel fassen: Verhalten plus soziale Bewertung. PETERS: Die Wirklichkeit liegt nicht einfach objektiv vor. Sie wird konstruiert. Das gilt auch für die Wirklichkeit das "Handeln Anderer". Geht es bei dem "Handeln Anderer" um Kriminalität, sind Strafrichter_innen die wesentlichen Konstrukteur_innen. Ihr Urteil entscheidet darüber, ob dieses Handeln kriminell war oder nicht. Ohne das Urteilen der Strafrichter_innen wäre das Handeln, über das sie zu urteilen haben, keine Kriminalität. Diese entsteht also durch das Urteilen von Strafrichter_innen. Es gibt ofenbar verbreitete soziale Bedingungen, die nahelegen, bestimmte Verhaltenstypen zu kriminalisieren und andere nicht. Zu unterscheiden ist hier die interaktive von der sozialstrukturellen Ebene. Auf der interaktiven Ebene ist zu fragen, unter welchen Umständen Strafrichter_
Kriminologisches Journal, 2017
This collective volume offers a multidisciplinary examination of the critical issues and challeng... more This collective volume offers a multidisciplinary examination of the critical issues and challenges associated with the EU’s initiative to build a Security Union, particularly in relation to common policies adopted at the member state level aimed at countering terrorism and crime. It delves into the EU’s efforts to support cross-border investigations, the exchange of information and international cooperation, taking stock of the effects on freedom and privacy. The various authors offer key research findings, which contributed to the European Commission’s 2017 Comprehensive Assessment of EU Security Policy. They identify and explore the main constitutional dilemmas facing the Security Union concerning EU standards enshrined in the Lisbon Treaty and the commitments undertaken in the context of the EU Better Regulation agenda. Hence, this timely examination of EU security policies sheds light on their effectiveness, proportionality, fundamental rights and societal implications.
Journal für Rechtspolitik, 2019
Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform, 2000
wie sich der Strafvollzug in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt hat (Kapitel XIV). Insbeso... more wie sich der Strafvollzug in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt hat (Kapitel XIV). Insbesondere die Einführung von Strafaussetzung zur Bewährung und Einheitsfreiheitsstrafe sowie die Problematik des vielgliedrigen Vollzugsziels der DVollzO werden erörtert, bevor auf das StVollzG von 1976 eingegangen wird. Dessen Entstehungsgeschichte wird vor dem Hintergrund der Einflüsse durch die diversen Entwürfe sowie dadurch, dass das BVerfG die Lehre vom besonderen Gewaltverhältnis verworfen hat, dargestellt. Als Inhalt des StVollzG wird betont, dass erstmals die soziale ( R e i n t e gration alleiniges Vollzugsziel sein soll. Krause hält jedoch als »ganz grobe Tendenz« fest, dieses Ziel sei »in der Praxis jedenfalls nicht so groß geschrieben« worden (S. 99). Im Schlusskapitel (Kapitel XV) vermerkt Krause, die historische Darstellung zeige, dass es ein sehr weiter Weg bis zu einem »Strafvollzug war, der diesen Namen auch verdient« (S. 100). Was genau darunter zu verstehen ist, kann als Frage an die zukünftige Entwicklung, insbesondere zukünftige Humanisierung, begriffen werden. Ob die Geschichte des Strafvollzugs dann die Geschichte seiner Abschaffung oder zumindest seiner Zurückdrängung ist, wird nicht geklärt. Krause jedenfalls mahnt dazu, behutsam mit dem Resozialisierungsziel umzugehen (S. 101). Insgesamt vermag die straffe Darstellung zwar weniger die Grausamkeiten der Strafhaft aufzuzeigen, dafür werden aber große Entwicklungsstränge und Zusammenhänge deutlich. Nicht zuletzt dürfte der gründlich recherchierte Gesamtüberblick von Krause ein solides Gerüst für diejenigen bieten, die sich seinen Hinweisen und Anmerkungen folgend spezielleren Problemen der Strafvollzugsgeschichte nähern wollen. Das interessant illustrierte Buch bereichert die Strafvollzugswissenschaft. Klaus Hoffmann, Gießen
Enzyklopädie jüdischer Geschichte und Kultur
Zeitschrift für Rechtssoziologie, 1988
ZusammenfassungSozialwissenschaftliches Wissen gewinnt im Rechtssystem Bedeutung, wenn die gesell... more ZusammenfassungSozialwissenschaftliches Wissen gewinnt im Rechtssystem Bedeutung, wenn die gesellschaftliche Definition der Differenz von Konformität und Devianz brüchig wird. Die Rezeption sozialwissenschaftlichen Wissens erzeugt eine neue Selbstbeschreibung im Rechtssystem. Dadurch verändert sich die Rolle, die sich das Strafrecht in der Gesellschaft zuschreibt: es orientiert sich nicht mehr an der Bestrafung devianten Verhaltens, sondern an der Aufrechterhaltung des Gleichgewichts in einer als komplexem Sozialsystem interpretierten Gesellschaft. Es bedient sich dazu strategischer Kriminalisierungen und Entkriminalisierungen. Dabei ändert sich die Rationalität des rechtlichen Diskurses. Kognitive Argumente, die Effekte und Konsequenzen in Rechnung stellen, ersetzen allmählich juristische Argumente, die auf die normative Angemessenheit von Verhalten abzielen.
Kriminologisches Journal, 1990
Kriminologisches Journal, 2000
Kriminologisches Journal, 2004
Kritische Justiz, 1983
Die Terrorismus forschung im Auftrag der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder war ein... more Die Terrorismus forschung im Auftrag der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder war ein von Beginn an schwieriges Unternehmen. Mit Spannung und Mißtrauen wurde nach Bekanntwerden der Pläne zu einer diesbezüglichen Forschung beobachtet, wer sich wohl »dafür hergeben« würde, im Auftrag einer Institution, der eindeutige Interessen zuzuschreiben sind, das Problem Terrorismus wissenschaftlich z u analysieren. Was war zu erwarten von einem Forschungsprojekt, das bereits in seiner Anlage derart der Gefahr der Wahrnehmungsverkürzung ausgesetzt war? Zudem: Welche Motive veranlaßten die politische Administration, nun gerade bei den Sozialwissenschaftlern Auskunft über den Terrorismus zu verlangen? Orientiert man sich an dem VorwOrt des Herausgebers, dem Bundesministerium des Inneren, so sollte die wissenschaftliche Forschung »dazu beitragen, Wissens lücken über die Entstehung und Entwicklung des Terrorismus zu schließen, Vorurteile abzubauen und die öffentliche Diskussion zu versachlichen, um Fehler in der Einschätzung des Terrorismus und in der Reaktion auf ihn zu vermeiden.« (I/5Y Dies ist ein in doppelter Hinsicht problematischer Anspruch. Zum einen zeigt ein Blick auf die Geschichte des Terrorismus, daß je nach historischem Standpunkt unterschiedliche Analysen und Erklärungen möglich sind. Wie Laqueur in diesem Zusammenhang anmerkt: »Terrorismus kann nur aufgrund seiner historischen Entwicklung, nicht durch Zahlen und Daten, die mehr oder weniger willkürlich in Computer gefüttert wurden, verstanden werden.« ' Anders herumgewendet, eine Analyse, die diese historische Perspektive nicht berücksichtigt, bleibt ihren eigenen Voraussetzungen gegenüber blind. Zum anderen: Spezielle Probleme lauern in der Analyse des Terrorismus für den Analytiker selbst. »Sozialforscher, die oft gegenüber halboffiziellen oder Regierungsstellen in der Verantwortung stehen, deren Hauptinteresse ökonomische und politische Ruhe ist, können ihre Modelle leicht nach den Wünschen ihrer Klienten maßschneidern und dabei viele Möglichkeiten, Terrorismus anders zu analysieren, übersehen.«2 Bedenkt man die immer noch vorhandene politische Brisanz des Themas »Terrorismus«, so wird deutlich, daß es sich hier nicht um irgendein staatlich initiiertes Forschungsprojekt handelt, bei dem wissenschaftliche Experten lediglich ihre Sachkompetenz in den Dienst praktischer Interessen stellen. Einerseits liegt in der Idee zu einer breit angelegten Auseinandersetzung mit dem Terrorismus, außerhalb der praktischen Zwänge der mit ihm beschäftigten Institutionen, die faszinierende Chance, im Medium der (Sozial-) Wissenschaft einen gesellschaftlichen Reflexionsprozeß zu inszenieren, der Gesellschaft eine vernünftige Auseinandersetzung mit einem zentralen Aspekt der eigenen politischen Geschichte der letzten zwanzig Jahre ,. Die erste Zahl in Klammern bezieht sich auf de n jeweiligen Band: Band 1 I. Fetscher u. a .• Ideologien und Strategien. Opladen 198t; Band 2 H. Jäger u. a., Lebenslaufanalysen, Opladen 1981; Band J W. von Baeyer-Katte u. a., Gruppenprozesse, Opladen 1982. Die zweite Zahl in Klammern gibt die jeweilige Seite an.
Wider die wildwüchsige Entwicklung des Ermittlungsverfahrens, 2015
Handbuch Jugendkriminalität, 2010
Jugendliche zahlen seit ihrer Erfindung als epistemisches Objekt zu den Problemgruppen, auf die s... more Jugendliche zahlen seit ihrer Erfindung als epistemisches Objekt zu den Problemgruppen, auf die sich Wissenschaft und Politik beziehen, wenn es darum geht, Aktivitat und Erkenntnisse zu prasentieren. Historische Konjunkturen der Thematisierung schieben je nach gesellschaftlicher Situation unterschiedliche Problemdiagnosen in den Vordergrund. Aktuell sind es die aufbluhenden Neurowissenschaften, die sich daran machen, auch das Problem Jugend zu bearbeiten. Die Motivlage ist bekannt. Jugendliche werden nicht nur als ein aktuell zu bearbeitendes soziales Problem definiert. Jugend ist ein Ubergangsstadium und aus einem problematischen Jugendlichen entwickelt sich moglicherweise ein Erwachsener, der ebenfalls Probleme macht. Entlang der Zeitschiene biographischer Entwicklung versuchen Politik und Wissenschaft die richtigen und wichtigen Parameter zu finden, in der Hoffnung, damit durch entsprechende Masnahmen fruhzeitig diejenigen zu identifizieren, die aus dem Korridor der Normalitat herausfallen werden, sei es als besonders begabt, besonders aggressiv oder widerstandsfahig, besonders dumm oder sonst wie abweichend. Die ambitionierte Variante dieses Programms sucht nicht nur nach Moglichkeiten der Identifizierung von Bruchpunkten im Rahmen eines naturlich (d.h. immer auch: normal!) gedachten Entwicklungslaufs, sondern hofft auf Erkenntnisse, wie diese Entwicklung gesteuert werden kann. Das traditionelle Schema: Diagnose, Prognose, Therapie steuert die Strategien im Umgang mit Jugendlichen. Was ist das Problem, wie wird es sich entwickeln und was kann man gegebenenfalls dagegen unternehmen? Bereits bei der Diagnose zeigt sich die historische Variabilitat. Die derzeit hegemoniale Kategorisierung von Storungen verfahrt nach den Kriterien des DSM-IV, und schneidet damit die Empirie in entsprechend bearbeitbare Stucke. Wirkmachtigkeit entfalten solche von Experten verwalteten Klassifikationsschemata als reflexive Deutungen im Rahmen institutioneller Prozeduren der Einordnung, die das Leben der von ihnen Betroffenen nachhaltig beeinflussen konnen. Institutionelle Praktiken, okonomische Interessen, normative Bewertungen und empirische Beobachtungen amalgamieren zu einem Ordnungssystem, das Jugendkriminalitat als Problem von Wissenschaft und Politik erst sichtbar macht. Verhaltensauffalligkeiten, antisoziale Personlichkeitsstorungen, Aufmerksamkeitsdefizitsyndrome werden erst vor dem Hintergrund solcher Klassifikationssysteme sichtbar. Foucault hat mit Verweis auf Borges in seiner Einleitung zur „Ordnung der Dinge“ (Foucault 1974:17) solche Klassifikationssysteme der gebuhrenden Lacherlichkeit preisgegeben. Die Tiere, um deren Klassifikation in einer „gewissen chinesischen Enzyklopadie“ es in dem besagten Text geht, gruppierten sich wie folgt: „a) Tiere, die dem Kaiser gehoren, b) einbalsamierte Tiere, c) gezahmte, d) Milchschweine, e) Sirenen, f) Fabeltiere, g) herrenlose Hunde, h) in diese Gruppierung gehorige, i) die sich wie Tolle gebarden, k) die mit einem ganz feinen Pinsel aus Kamelhaar gezeichnet sind, l) und so weiter, m) die den Wasserkrug zerbrochen haben, n) die von weitem wie Fliegen aussehen.“ Die Mandarine der American Psychiatric Association, die uber die Ordnung des DSM-IV wachen, waren wohl nicht amusiert, wenn man ihre Klassifikationsversuche mit dieser Aufzahlung vergliche.
22. Deutscher Soziologentag 1984, 1985
Im folgenden werden thesenformig einige Uberlegungen zur Verwissenschaftlichung sozialer Kontroll... more Im folgenden werden thesenformig einige Uberlegungen zur Verwissenschaftlichung sozialer Kontrolle am Beispiel der Polizei formuliert. Eine ausfuhrliche Version des Beitrags wird, da sie den hier vorgegebenen Rahmen uberschreitet, an anderer Stelle publiziert.
Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft, 2008
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