Beschriftungen auf Objekten –
Beispiele aus der Praxis
Die Beschriftung auf Objekten ist umstritten. Hier herrscht eine Diskrepanz zwischen der
Erfassung, Magazinierung und Restaurierung. Die Vorgaben für das TLDA sind in den
„RICHTLINIEN ZUR BEHANDLUNG UND DOKUMENTATION VON FUNDGEGENSTÄNDEN“
erfasst: „In der Regel werden alle Fundgegenstände, die es von Größ e und Materialbeschaffenheit zulassen, auf dem Stück beschriftet (Seite 9)...
…Beschriftet wird mit handelsüblicher schwarzer Tusche bzw. bei dunklen Scherben mit weiß er
Tusche und einfachen Federn. (Nachfrage bei Referat Wissenschaftliche Sammlung). Eine
Vorbehandlung und Fixierung der Beschriftungsstelle mit einer 10%-igen Paraloid-B 72 – Lösung
in Aceton oder einer wässrigen Primal-W 24-Dispersion wird nicht zwingend gefordert. Die
Anwendung dieser oder anderer Produkte ist mit dem Referat Wissenschaftliche Sammlung
abzustimmen.
Die Verwendung von schwarzen Faserstiften ist nur bei entsprechender Materialbeschaffenheit
erlaubt. Die Materialoberfläche darf dadurch nicht angegriffen und die dauerhaft deutliche
Lesbarkeit (Verblassen!) nicht eingeschränkt werden…
Abb. 2, 3: Knochenflöte mit Edding Permanent Marker Beschriftung
Abb. 4: Knochenflöte nach dem Entfernen der Edding Permanent Marker Beschriftung
mit Ethanol
…Generell nicht beschriftet werden:
•alle Fundgegenstände, die dies durch ihre Materialbeschaffenheit ausschließ en, z.B.
Wandbewurf, Schlacke, Putz, Mörtel, Holzkohle
•alle konservierungsbedürftigen Fundgegenstände
•menschliche Skelettreste und Leichenbrand
•Proben
Bei diesen Gegenständen wird die Verpackungseinheit mit Fundort und Inventarnummer
beschriftet. Bei Plastiktüten und -behältern sollten dafür wasserfeste schwarze Stifte verwendet
werden.“
Abb. 5: Beschriftung mit Tusche auf Holz
Weniger aussagekräftig ist die Anleitung des Verbandes der Landesarchäologen in der BRD
„Ausgrabungen und Prospektion - Durchführung und Dokumentation“. Hier heiß t es unter dem
Punkt 6.1.3 Beschriftung: „Beschriftet werden: - Keramik, Baukeramik, Glas, Steinartefakte,
Knochen und Metalle werden erst dann beschriftet, wenn sichergestellt ist, dass keine Analysen
durchgeführt werden sollen, dies gilt auch für Steinartefakte mit Sichelglanz.
- Die Beschriftung richtet sich nach den Angaben des zuständigen Fachamtes.
- Die Beschriftung erfolgt nicht auf der Schauseite.
- Die Beschriftung soll möglichst klein sein, jedoch gut lesbar.“
Im VLA – Handbuch der Grabungstechnik, Kapitel 23 findet sich eine konkretere Handhabung.
Hier steht: „Scherben oder andere Funde werden mit den gleichen Daten wie die Fundkartons
beschriftet. Dabei wird wie folgt verfahren: Auftrag einer Schriftunterlage aus
schnelltrocknendem Lack (z.B. Zaponlack) mit dem Flachpinsel, Trocknung abwarten, danach
mittels Schreibfeder und schwarzer oder weiß er Tusche beschriften, wiederum trocknen lassen.
Ein nochmaliger Überzug aus Lack beendet den Vorgang.“
Abb. 8: Beschriftung mit Tusche auf Silex
Abb. 6: Beschriftung mit Tusche auf Holz nach
dem Entfernen mit Wasser
Abb. 9: Beschriftung mit Tusche auf Silex nach der
Entfernung mit Wasser und Ethanol
Abb. 7: Reste der Tuschebeschriftung in der Holzoberfläche
Abb. 10: eingedrungen Rückstände der Tusche im
Silex
Die Praxis sah am TLDA lange anders aus. Aus Zeit- und Platzgründen wurden auf den
Grabungen die Objekte mit wasserfester Tusche oder Edding Permanent Marker direkt auf die
Oberfläche beschriftet. Die Folgen sind erst Jahre später erkennbar wie sie sich nachfolgend in
den Abbildungen 1-13 darstellen.
Abb. 11: Beschriftung mit Tusche und CN-Unterlack auf
einem Bronzebeschlag
Abb. 12: Beschriftungsfeld nach der Abnahme mit Aceton
Abb. 13: erkennbare Spuren des CN-Lackfeldes
Eine Vielzahl von Beispielen direkter Beschriftungen auf Objekten und ihrer negativen Folgen wurde auf
einem Hauskolloquium am TLDA und einer Fundpflegertagung vorgestellt. Durch die dargestellte
Problematik konnte eine Sensibilisierung für das Thema und ein Umdenken von Archäologen,
Grabungstechnikern und Magazinmitarbeitern erfolgen. Die jahrelange Forderung der Restauratoren auf
Grabungen und im Magazin einen Paraloid B72 - Unterlack zu verwenden konnte innerhalb von 2 Jahren
durchgesetzt werden.
Da diese Maß nahme mit einem höheren Aufwand durch das Grabungspersonal verbunden ist, war die
Bereitschaft anfangs gering. Erst mit der Unterstützung des Magazinverwalters und den Gebietsreferenten
ist die „Unterlackpraxis“ zur Routine auf den Grabungen geworden. Für die Restauratoren besteht der
Mehraufwand darin, immer einen Vorrat gelöstes Paraloid B72 und Pinselflaschen bereitzustellen.
In der Restaurierungswerkstatt des TLDA wird eine weitere Variante zur Beschriftung der Objekte
praktiziert. Beschriftet oder bedruckt werden kleine Pergaminschildchen, die anschließ end mit Paraloid
B72 aufgeklebt werden (Abb. 14-16). Metallobjekten, die mit Wachs behandelt wurden, werden die
Schildchen in die Wachsschicht eingebettet. Bei der Bearbeitung von Altfunden werden direkte
Beschriftungen entfernt und durch Pergaminschildchen ersetzt.
Der deutliche Mehraufwand, der durch die Beschriftung der Objekte mit Unterlack entsteht, lohnt sich, da
Langzeitschäden vermieden werden können.
Abb. 1: Beschriftung mit Tusche auf Glasscherbe, deutlich die Ausbrüche im Glas an der Beschriftung zu erkennen
Jörg Hägele-Masnick
Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie
Humboldtstraß e 11, 99423 Weimar
Telefon: +49 361 573223363
E-Mail: joerg.haegele@tlda.thueringen.de
Abb. 14: Holzoberfläche vor der Beschriftung
Abb. 15: Holzoberfläche mit frischem Paraloidfilm
Abb. 16: Holzoberfläche mit Pergaminschildchen