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Beschriftungen auf Objekten

2019

Beschriftungen auf Objekten – Beispiele aus der Praxis Die Beschriftung auf Objekten ist umstritten. Hier herrscht eine Diskrepanz zwischen der Erfassung, Magazinierung und Restaurierung. Die Vorgaben für das TLDA sind in den „RICHTLINIEN ZUR BEHANDLUNG UND DOKUMENTATION VON FUNDGEGENSTÄNDEN“ erfasst: „In der Regel werden alle Fundgegenstände, die es von Größ e und Materialbeschaffenheit zulassen, auf dem Stück beschriftet (Seite 9)... …Beschriftet wird mit handelsüblicher schwarzer Tusche bzw. bei dunklen Scherben mit weiß er Tusche und einfachen Federn. (Nachfrage bei Referat Wissenschaftliche Sammlung). Eine Vorbehandlung und Fixierung der Beschriftungsstelle mit einer 10%-igen Paraloid-B 72 – Lösung in Aceton oder einer wässrigen Primal-W 24-Dispersion wird nicht zwingend gefordert. Die Anwendung dieser oder anderer Produkte ist mit dem Referat Wissenschaftliche Sammlung abzustimmen. Die Verwendung von schwarzen Faserstiften ist nur bei entsprechender Materialbeschaffenheit erlaubt. Die Materialoberfläche darf dadurch nicht angegriffen und die dauerhaft deutliche Lesbarkeit (Verblassen!) nicht eingeschränkt werden… Abb. 2, 3: Knochenflöte mit Edding Permanent Marker Beschriftung Abb. 4: Knochenflöte nach dem Entfernen der Edding Permanent Marker Beschriftung mit Ethanol …Generell nicht beschriftet werden: •alle Fundgegenstände, die dies durch ihre Materialbeschaffenheit ausschließ en, z.B. Wandbewurf, Schlacke, Putz, Mörtel, Holzkohle •alle konservierungsbedürftigen Fundgegenstände •menschliche Skelettreste und Leichenbrand •Proben Bei diesen Gegenständen wird die Verpackungseinheit mit Fundort und Inventarnummer beschriftet. Bei Plastiktüten und -behältern sollten dafür wasserfeste schwarze Stifte verwendet werden.“ Abb. 5: Beschriftung mit Tusche auf Holz Weniger aussagekräftig ist die Anleitung des Verbandes der Landesarchäologen in der BRD „Ausgrabungen und Prospektion - Durchführung und Dokumentation“. Hier heiß t es unter dem Punkt 6.1.3 Beschriftung: „Beschriftet werden: - Keramik, Baukeramik, Glas, Steinartefakte, Knochen und Metalle werden erst dann beschriftet, wenn sichergestellt ist, dass keine Analysen durchgeführt werden sollen, dies gilt auch für Steinartefakte mit Sichelglanz. - Die Beschriftung richtet sich nach den Angaben des zuständigen Fachamtes. - Die Beschriftung erfolgt nicht auf der Schauseite. - Die Beschriftung soll möglichst klein sein, jedoch gut lesbar.“ Im VLA – Handbuch der Grabungstechnik, Kapitel 23 findet sich eine konkretere Handhabung. Hier steht: „Scherben oder andere Funde werden mit den gleichen Daten wie die Fundkartons beschriftet. Dabei wird wie folgt verfahren: Auftrag einer Schriftunterlage aus schnelltrocknendem Lack (z.B. Zaponlack) mit dem Flachpinsel, Trocknung abwarten, danach mittels Schreibfeder und schwarzer oder weiß er Tusche beschriften, wiederum trocknen lassen. Ein nochmaliger Überzug aus Lack beendet den Vorgang.“ Abb. 8: Beschriftung mit Tusche auf Silex Abb. 6: Beschriftung mit Tusche auf Holz nach dem Entfernen mit Wasser Abb. 9: Beschriftung mit Tusche auf Silex nach der Entfernung mit Wasser und Ethanol Abb. 7: Reste der Tuschebeschriftung in der Holzoberfläche Abb. 10: eingedrungen Rückstände der Tusche im Silex Die Praxis sah am TLDA lange anders aus. Aus Zeit- und Platzgründen wurden auf den Grabungen die Objekte mit wasserfester Tusche oder Edding Permanent Marker direkt auf die Oberfläche beschriftet. Die Folgen sind erst Jahre später erkennbar wie sie sich nachfolgend in den Abbildungen 1-13 darstellen. Abb. 11: Beschriftung mit Tusche und CN-Unterlack auf einem Bronzebeschlag Abb. 12: Beschriftungsfeld nach der Abnahme mit Aceton Abb. 13: erkennbare Spuren des CN-Lackfeldes Eine Vielzahl von Beispielen direkter Beschriftungen auf Objekten und ihrer negativen Folgen wurde auf einem Hauskolloquium am TLDA und einer Fundpflegertagung vorgestellt. Durch die dargestellte Problematik konnte eine Sensibilisierung für das Thema und ein Umdenken von Archäologen, Grabungstechnikern und Magazinmitarbeitern erfolgen. Die jahrelange Forderung der Restauratoren auf Grabungen und im Magazin einen Paraloid B72 - Unterlack zu verwenden konnte innerhalb von 2 Jahren durchgesetzt werden. Da diese Maß nahme mit einem höheren Aufwand durch das Grabungspersonal verbunden ist, war die Bereitschaft anfangs gering. Erst mit der Unterstützung des Magazinverwalters und den Gebietsreferenten ist die „Unterlackpraxis“ zur Routine auf den Grabungen geworden. Für die Restauratoren besteht der Mehraufwand darin, immer einen Vorrat gelöstes Paraloid B72 und Pinselflaschen bereitzustellen. In der Restaurierungswerkstatt des TLDA wird eine weitere Variante zur Beschriftung der Objekte praktiziert. Beschriftet oder bedruckt werden kleine Pergaminschildchen, die anschließ end mit Paraloid B72 aufgeklebt werden (Abb. 14-16). Metallobjekten, die mit Wachs behandelt wurden, werden die Schildchen in die Wachsschicht eingebettet. Bei der Bearbeitung von Altfunden werden direkte Beschriftungen entfernt und durch Pergaminschildchen ersetzt. Der deutliche Mehraufwand, der durch die Beschriftung der Objekte mit Unterlack entsteht, lohnt sich, da Langzeitschäden vermieden werden können. Abb. 1: Beschriftung mit Tusche auf Glasscherbe, deutlich die Ausbrüche im Glas an der Beschriftung zu erkennen Jörg Hägele-Masnick Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Humboldtstraß e 11, 99423 Weimar Telefon: +49 361 573223363 E-Mail: joerg.haegele@tlda.thueringen.de Abb. 14: Holzoberfläche vor der Beschriftung Abb. 15: Holzoberfläche mit frischem Paraloidfilm Abb. 16: Holzoberfläche mit Pergaminschildchen