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Herkunft und Geschichte von re
re
„in Bezug auf“ wird seit etwa 1700 in der Rechtssprache verwendet und stammt aus dem Lateinischen (in) re, was so viel wie „in der Angelegenheit von“ bedeutet. Es leitet sich vom Ablativ res ab, was „Eigentum, Waren; Sache, Angelegenheit“ bedeutet, und geht zurück auf das Proto-Italische *re-, das wiederum aus dem Proto-Indo-Europäischen *reh-i- stammt und „Reichtum, Güter“ bedeutet (dieselbe Wurzel findet sich auch im Sanskrit rayi- für „Eigentum, Waren“ und im Avestischen raii-i- für „Reichtum“). Fowler verurteilt die Verwendung in nicht-rechtlichen Kontexten in drei verschiedenen Abschnitten seines Werkes „Modern English Usage.“
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AI-generierte Übersetzung. Für den Originaltext, klicken Sie hier: Etymology, origin and meaning of re
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