ERH kritisiert intransparente EU-Gelder für NGOs

Laut einem gestern veröffentlichten Bericht des Europäischen Rechnungshofs (ERH) ist die Vergabe von EU-Geldern an Nichtregierungsorganisationen (NGOs) nicht transparent.

Die EU-Kommission habe bestimmte, von der EU finanzierte Tätigkeiten der Interessenvertretung wie etwa Lobbying nicht korrekt offengelegt, und es werde nicht kontrolliert, ob die finanzierten NGOs die Werte der EU achten, kritisieren die Prüfenden. Auch österreichische NGOs wurden geprüft.

„Unscharfes Bild“ trotz Fortschritten

„Transparenz ist entscheidend, um eine glaubwürdige Beteiligung von NGOs an der Politikgestaltung der EU sicherzustellen“, so Laima Andrikiene, das für den Bericht zuständige ERH-Mitglied.

„Zwar wurden seit unserer letzten Prüfung einige Fortschritte erzielt, doch ergibt sich weiterhin nur ein unscharfes Bild, welche Summen an NGOs fließen, da die Informationen über die EU-Mittel – auch die für Lobbying – weder zuverlässig noch transparent sind.“

NGOs und andere Organisationen der Zivilgesellschaft sollten die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am demokratischen Willensbildungsprozess in der EU sicherstellen. Um öffentliche Entscheidungsträger zur Rechenschaft ziehen zu können, müssten die Bürger aber wissen, an wen EU-Mittel fließen, wie sie verwendet werden und ob die Empfänger die Werte der EU achten.

Seit dem „Katargate“-Skandal im Jahr 2022, bei dem Mitglieder des EU-Parlaments der Bestechung beschuldigt wurden, sei das öffentliche Interesse an Transparenz gewachsen.

NGOs erhielten Milliardensummen

Zwischen 2021 und 2023 hätten NGOs in zentralen Politikbereichen der EU wie Kohäsion, Forschung, Migration und Umwelt 7,4 Milliarden Euro erhalten – davon 4,8 Milliarden Euro von der EU-Kommission und 2,6 Milliarden Euro von den Mitgliedsstaaten.

Der ERH kritisiert, dass es keinen zuverlässigen Überblick über diese EU-Mittel gebe. Es sei daher nicht vollständig klar, welche Rolle NGOs in der EU-Politik spielten. Zwischen 2021 und 2023 erhielten mehr als 12.000 NGOs laut ERH-Bericht solche EU-Hilfen.

Kommission: NGOs müssen Fördervoraussetzungen erfüllen

„Wenn es um den Erhalt von EU-Mitteln geht, unterscheiden sich NGOs nicht von anderen Antragstellern“, sagte die EU-Kommission. Sie müssten die notwendigen Fördervoraussetzungen erfüllen – der NGO-Status bringe keine Vorzugsbehandlung mit sich und sei auch kein Förderkriterium, abgesehen von einigen wenigen, sehr spezifischen Fällen.

Die Kommission habe keine Anhaltspunkte, dass der NGO-Status mit einem besonderen (oder höheren) Risiko für den EU-Haushalt im Vergleich zu anderen Empfängern von EU-Mitteln verbunden wäre.