Urheberrechtsgesetz
Teil 1 - Urheberrecht (§§ 1 - 69g) |
Abschnitt 5 - Rechtsverkehr im Urheberrecht (§§ 28 - 44) |
Unterabschnitt 2 - Nutzungsrechte (§§ 31 - 44) |
(1) 1Gestattet der Urheber die Aufnahme des Werkes in eine periodisch erscheinende Sammlung, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung. 2Jedoch darf der Urheber das Werk nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen anderweit vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
(2) Absatz 1 Satz 2 gilt auch für einen Beitrag zu einer nicht periodisch erscheinenden Sammlung, für dessen Überlassung dem Urheber kein Anspruch auf Vergütung zusteht.
(3) 1Wird der Beitrag einer Zeitung überlassen, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber ein einfaches Nutzungsrecht, wenn nichts anderes vereinbart ist. 2Räumt der Urheber ein ausschließliches Nutzungsrecht ein, so ist er sogleich nach Erscheinen des Beitrags berechtigt, ihn anderweit zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nichts anderes vereinbart ist.
(4) 1Der Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags, der im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen ist, hat auch dann, wenn er dem Verleger oder Herausgeber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, das Recht, den Beitrag nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manuskriptversion öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient. 2Die Quelle der Erstveröffentlichung ist anzugeben. 3Eine zum Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 01.10.2013
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2014 | Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes | 01.10.2013 |
anspruch bei Verstoß gegen gemeinsame Vergütungsregeln § 36cIndividual-
vertragliche Folgen des Verstoßes gegen gemeinsame Vergütungsregeln § 36dUnterlassungs-
anspruch bei Nichterteilung von Auskünften § 37Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten § 38Beiträge zu Sammlungen § 39Änderungen des Werkes § 40Verträge über künftige Werke § 40aRecht zur anderweitigen Verwertung nach zehn Jahren bei pauschaler Vergütung § 41Rückrufsrecht wegen Nichtausübung § 42Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung § 42aZwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern § 43Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen § 44Veräußerung des Originals des Werkes
Rechtsprechung zu § 38 UrhG
60 Entscheidungen zu § 38 UrhG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 26.09.2017 - 9 S 2056/16
Verfassungswidrigkeit einer landesrechtlichen Regelung zum Recht auf ...
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- VGH Baden-Württemberg - 9 S 2056/16 (anhängig)
Universität Konstanz: 17 Professoren klagen gegen Open-Access-Satzung
- VGH Baden-Württemberg - 9 S 2056/16 (anhängig)
- BGH, 21.05.2015 - I ZR 62/14
GVR Tageszeitungen I - Angemessene Urhebervergütung des Journalisten: ...
Zum selben Verfahren:
- LG Köln, 17.07.2013 - 28 O 1129/11
Mehr Geld für freie Journalisten
- OLG Köln, 14.02.2014 - 6 U 146/13
Ermittlung des Honorars eines selbständigen Journalisten für in einer ...
- LG Köln, 17.07.2013 - 28 O 1129/11
- BGH, 21.05.2015 - I ZR 39/14
GVR Tageszeitungen II - Urheberrecht: Anwendungsbereich der angemessenen ...
Zum selben Verfahren:
- LG Köln, 17.07.2013 - 28 O 695/11
Mehr Geld für freie Journalisten
- OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 145/13
Berechnung des Honorars eines Journalisten nach den gemeinsamen Vergütungsregeln ...
- LG Köln, 17.07.2013 - 28 O 695/11
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2011 - C-277/10
Luksan - Richtlinie 93/83/EWG - Richtlinie 2006/116/EG - Richtlinie 2001/29/EG - ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 09.02.2012 - C-277/10
Luksan - Vorabentscheidungsersuchen - Rechtsangleichung - Geistiges Eigentum - ...
- EuGH, 09.02.2012 - C-277/10
Querverweise
Auf § 38 UrhG verweisen folgende Vorschriften:
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Urheberrecht
- Verwandte Schutzrechte
- Schutz des Herstellers von Tonträgern
- § 85 (Verwertungsrechte)
- Schutz des Sendeunternehmens
- § 87 (Sendeunternehmen)
- Besondere Bestimmungen für Filme
- Filmwerke
- § 94 (Schutz des Filmherstellers)