Urheberrechtsgesetz
(Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte)
Gesetz vom 09.09.1965 (BGBl. I S. 1273)zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.10.2024 (BGBl. I S. 323) m.W.v. 01.01.2025
Teil 1Urheberrecht (§§ 1 - 69g)
Abschnitt 1Allgemeines (§ 1)
§ 1 Allgemeines
Abschnitt 2
§ 2 Geschützte Werke
§ 3 Bearbeitungen
§ 4 Sammelwerke und Datenbankwerke
§ 5 Amtliche Werke
§ 6 Veröffentlichte und erschienene Werke
Abschnitt 3Der Urheber (§§ 7 - 10)
§ 7 Urheber
§ 8 Miturheber
§ 9 Urheber verbundener Werke
§ 10 Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft
Abschnitt 4Inhalt des Urheberrechts (§§ 11 - 27)
Unterabschnitt 1Allgemeines (§ 11)
§ 11 Allgemeines
Unterabschnitt 2Urheberpersönlichkeitsrecht (§§ 12 - 14)
Unterabschnitt 3Verwertungsrechte (§§ 15 - 24)
§ 15 Allgemeines
§ 16 Vervielfältigungsrecht
§ 17 Verbreitungsrecht
§ 18 Ausstellungsrecht
§ 19 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
§ 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
§ 20 Senderecht
§ 20a Europäische Satellitensendung
§ 20b Weitersendung
§ 20c Europäischer ergänzender Online-Dienst
§ 20d Direkteinspeisung
§ 21 Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger
§ 22 Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von öffentlicher Zugänglichmachung
§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
§ 24 (weggefallen)
Unterabschnitt 4Sonstige Rechte des Urhebers (§§ 25 - 27)
Abschnitt 5Rechtsverkehr im Urheberrecht (§§ 28 - 44)
Unterabschnitt 1
§ 28 Vererbung des Urheberrechts
§ 29 Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht
§ 30 Rechtsnachfolger des Urhebers
Unterabschnitt 2Nutzungsrechte (§§ 31 - 44)
§ 31 Einräumung von Nutzungsrechten
§ 31a Verträge über unbekannte Nutzungsarten
§ 32 Angemessene Vergütung
§ 32a Weitere Beteiligung des Urhebers
§ 32b Zwingende Anwendung
§ 32c Vergütung für später bekannte Nutzungsarten
§ 32d Auskunft und Rechenschaft des Vertragspartners
§ 32e Auskunft und Rechenschaft Dritter in der Lizenzkette
§ 32f Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung
§ 32g Vertretung durch Vereinigungen
§ 33 Weiterwirkung von Nutzungsrechten
§ 34 Übertragung von Nutzungsrechten
§ 35 Einräumung weiterer Nutzungsrechte
§ 35a Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung bei Videoabrufdiensten
§ 36 Gemeinsame Vergütungsregeln
§ 36a Schlichtungsstelle
§ 36b Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen gemeinsame Vergütungsregeln
§ 36c Individualvertragliche Folgen des Verstoßes gegen gemeinsame Vergütungsregeln
§ 36d Unterlassungsanspruch bei Nichterteilung von Auskünften
§ 37 Verträge über die Einräumung von Nutzungsrechten
§ 38 Beiträge zu Sammlungen
§ 39 Änderungen des Werkes
§ 40 Verträge über künftige Werke
§ 40a Recht zur anderweitigen Verwertung nach zehn Jahren bei pauschaler Vergütung
§ 41 Rückrufsrecht wegen Nichtausübung
§ 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung
§ 42a Zwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern
§ 43 Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen
§ 44 Veräußerung des Originals des Werkes
Abschnitt 6
Unterabschnitt 1Gesetzlich erlaubte Nutzungen (§§ 44a - 53a)
§ 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen
§ 44b Text und Data Mining
§ 45 Rechtspflege und öffentliche Sicherheit
§ 45a Menschen mit Behinderungen
§ 45b Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
§ 45c Befugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung
§ 45d Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis
§ 46 Sammlungen für den religiösen Gebrauch
§ 47 Schulfunksendungen
§ 48 Öffentliche Reden
§ 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare
§ 50 Berichterstattung über Tagesereignisse
§ 51 Zitate
§ 51a Karikatur, Parodie und Pastiche
§ 52 Öffentliche Wiedergabe
§ 52a (weggefallen)
§ 52b (weggefallen)
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
§ 53a (weggefallen)
Unterabschnitt 2
§ 54 Vergütungspflicht
§ 54a Vergütungshöhe
§ 54b Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs
§ 54c Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten
§ 54d Hinweispflicht
§ 54e Meldepflicht
§ 54f Auskunftspflicht
§ 54g Kontrollbesuch
§ 54h Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen
Unterabschnitt 3
§ 55 Vervielfältigung durch Sendeunternehmen
§ 55a Benutzung eines Datenbankwerkes
§ 56 Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe in Geschäftsbetrieben
§ 57 Unwesentliches Beiwerk
§ 58 Werbung für die Ausstellung und den öffentlichen Verkauf von Werken
§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen
§ 60 Bildnisse
Unterabschnitt 4
§ 60a Unterricht und Lehre
§ 60b Unterrichts- und Lehrmedien
§ 60c Wissenschaftliche Forschung
§ 60d Text und Data Mining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung
§ 60e Bibliotheken
§ 60f Archive, Museen und Bildungseinrichtungen
§ 60g Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis
§ 60h Angemessene Vergütung der gesetzlich erlaubten Nutzungen
Unterabschnitt 5
§ 61 Verwaiste Werke
§ 61a Sorgfältige Suche und Dokumentationspflichten
§ 61b Beendigung der Nutzung und Vergütungspflicht der nutzenden Institution
§ 61c Nutzung verwaister Werke durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
Unterabschnitt 5a
§ 61d Nicht verfügbare Werke
§ 61e Verordnungsermächtigung
§ 61f Information über nicht verfügbare Werke
§ 61g Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis
Unterabschnitt 6
Abschnitt 7Dauer des Urheberrechts (§§ 64 - 69)
§ 64 Allgemeines
§ 65 Miturheber, Filmwerke, Musikkomposition mit Text
§ 66 Anonyme und pseudonyme Werke
§ 67 Lieferungswerke
§ 68 Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke
§ 69 Berechnung der Fristen
Abschnitt 8
§ 69a Gegenstand des Schutzes
§ 69b Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen
§ 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen
§ 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
§ 69e Dekompilierung
§ 69f Rechtsverletzungen; ergänzende Schutzbestimmungen
§ 69g Anwendung sonstiger Rechtsvorschriften; Vertragsrecht
Teil 2Verwandte Schutzrechte (§§ 70 - 87h)
Abschnitt 1Schutz bestimmter Ausgaben (§§ 70 - 71)
Abschnitt 2
§ 72 Lichtbilder
Abschnitt 3Schutz des ausübenden Künstlers (§§ 73 - 84)
§ 73 Ausübender Künstler
§ 74 Anerkennung als ausübender Künstler
§ 75 Beeinträchtigungen der Darbietung
§ 76 Dauer der Persönlichkeitsrechte
§ 77 Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung
§ 78 Öffentliche Wiedergabe
§ 79 Nutzungsrechte
§ 79a Vergütungsanspruch des ausübenden Künstlers
§ 79b Vergütung des ausübenden Künstlers für später bekannte Nutzungsarten
§ 80 Gemeinsame Darbietung mehrerer ausübender Künstler
§ 81 Schutz des Veranstalters
§ 82 Dauer der Verwertungsrechte
§ 83 Schranken der Verwertungsrechte
§ 84 (weggefallen)
Abschnitt 4
Abschnitt 5
§ 87 Sendeunternehmen
Abschnitt 6
§ 87a Begriffsbestimmungen
§ 87b Rechte des Datenbankherstellers
§ 87c Schranken des Rechts des Datenbankherstellers
§ 87d Dauer der Rechte
§ 87e Verträge über die Benutzung einer Datenbank
Abschnitt 7Schutz des Presseverlegers (§§ 87f - 87k)
Teil 3Besondere Bestimmungen für Filme (§§ 88 - 95)
Abschnitt 1
§ 88 Recht zur Verfilmung
§ 89 Rechte am Filmwerk
§ 90 Einschränkung der Rechte
§ 91 (weggefallen)
§ 92 Ausübende Künstler
§ 93 Schutz gegen Entstellung; Namensnennung
§ 94 Schutz des Filmherstellers
Abschnitt 2Laufbilder (§ 95)
§ 95 Laufbilder
Teil 4
Abschnitt 1Ergänzende Schutzbestimmungen (§§ 95a - 96)
§ 95a Schutz technischer Maßnahmen
§ 95b Durchsetzung von Schrankenbestimmungen
§ 95c Schutz der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen
§ 95d Kennzeichnungspflichten
§ 96 Verwertungsverbot
Abschnitt 2Rechtsverletzungen (§§ 97 - 111c)
Unterabschnitt 1
§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
§ 97a Abmahnung
§ 98 Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung
§ 99 Haftung des Inhabers eines Unternehmens
§ 100 Entschädigung
§ 101 Anspruch auf Auskunft
§ 101a Anspruch auf Vorlage und Besichtigung
§ 101b Sicherung von Schadensersatzansprüchen
§ 102 Verjährung
§ 102a Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
§ 103 Bekanntmachung des Urteils
§ 104 Rechtsweg
§ 104a Gerichtsstand
§ 105 Gerichte für Urheberrechtsstreitsachen
Unterabschnitt 2
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
§ 107 Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung
§ 108 Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte
§ 108a Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung
§ 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
§ 109 Strafantrag
§ 110 Einziehung
§ 111 Bekanntgabe der Verurteilung
§ 111a Bußgeldvorschriften
Unterabschnitt 3
Abschnitt 3Zwangsvollstreckung (§§ 112 - 119)
Unterabschnitt 1Allgemeines (§ 112)
§ 112 Allgemeines
Unterabschnitt 2
Unterabschnitt 3
Unterabschnitt 4
§ 118 Entsprechende Anwendung
Unterabschnitt 5
§ 119 Zwangsvollstreckung in bestimmte Vorrichtungen
Teil 5
Abschnitt 1Anwendungsbereich des Gesetzes (§§ 120 - 128)
Unterabschnitt 1Urheberrecht (§§ 120 - 123)
§ 120 Deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer EU-Staaten und EWR-Staaten
§ 121 Ausländische Staatsangehörige
§ 122 Staatenlose
§ 123 Ausländische Flüchtlinge
Unterabschnitt 2Verwandte Schutzrechte (§§ 124 - 128)
Abschnitt 2Übergangsbestimmungen (§§ 129 - 137r)
§ 129 Werke
§ 130 Übersetzungen
§ 131 Vertonte Sprachwerke
§ 132 Verträge
§ 133 Übergangsregelung bei der Umsetzung vertragsrechtlicher Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2019/790
§ 134 Urheber
§ 135 Inhaber verwandter Schutzrechte
§ 135a Berechnung der Schutzfrist
§ 136 Vervielfältigung und Verbreitung
§ 137 Übertragung von Rechten
§ 137a Lichtbildwerke
§ 137b Bestimmte Ausgaben
§ 137c Ausübende Künstler
§ 137d Computerprogramme
§ 137e Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 92/100/EWG
§ 137f Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/98/EWG
§ 137g Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 96/9/EG
§ 137h Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/83/EWG
§ 137i Übergangsregelung zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts
§ 137j Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG
§ 137k (weggefallen)
§ 137l Übergangsregelung für neue Nutzungsarten
§ 137m Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2011/77/EU
§ 137n Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2012/28/EU
§ 137o Übergangsregelung zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz
§ 137p Übergangsregelung aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/789
§ 137q Übergangsregelung zur Verlegerbeteiligung
§ 137r Übergangsregelung zum Schutz des Presseverlegers
Abschnitt 3Schlussbestimmungen (§§ 138 - 143)
Anlage
Anlage (zu § 61a)