Achtung an Radler

Kein Helm? E-Bikern droht nun finanzieller Schaden

Gericht
18.04.2025 17:00

Im Februar 2023 kam es im Bezirk Feldkirch in Vorarlberg zu einem schweren Unfall zwischen einem Autofahrer und einem E-Biker – die beiden stritten bis hoch zum Obersten Gerichtshof übers Geld. Der entscheidet nun: Elektroradler, die keinen Schutzhelm aufhaben, können eine Mitschuld tragen ...

Für Erwachsene gibt es in Österreich nach wie vor keine gesetzliche Verpflichtung zum Tragen eines Fahrradhelms – das müssen nur Kinder unter zwölf Jahren. E-Bike-Fahrer sollten sich das aber nun trotzdem zweimal überlegen. Denn pünktlich zum sonnigen Osterwochenende veröffentlicht der Oberste Gerichtshof seine Entscheidung zum „Helmmitverschulden“.

Autofahrer rammte E-Biker
Am 2. Februar 2023 kam es im Vorarlberger Bezirk Feldkirch zu einem Unfall zwischen einem Auto und einem E-Bike. Der Sachverhalt und dadurch auch die Haftung scheint klar: Der Radler war auf einem Geh- und Radweg unterwegs, der Autofahrer benutzte verbotenerweise die Einfahrt einer Tankstelle, um wieder auf die Straße zu biegen – er missachtete also ein Verbotszeichen. Weil seine Sicht durch eine Hecke eingeschränkt war, übersah er den herannahenden E-Bike-Fahrer und rammte ihn. Der Mann erlitt schwere Verletzungen im Kopf- und Gerichtsbereich. 

Fahrradhelm hätte ein Fünftel der Schmerzen verhindert
Man lieferte sich einen Gerichtsstreit durch alle Instanzen, stritt um insgesamt 51.780 Euro Schadenersatz und die Feststellung der Haftung des Autofahrers – der nicht klein beigeben wollte. Schließlich wurde festgestellt, dass der Verletzte ein Fünftel weniger Schmerzen gehabt hätte, wenn er einen Fahrradhelm getragen hätte – und das war nicht der Fall.

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Überdies zeigt die Lebenserfahrung, dass in der Bevölkerung die Wichtigkeit und Bedeutung des Helmtragens beim E-Bike-Fahren schon im Hinblick auf die gesteigerte Unfallhäufigkeit allgemein verankert ist.

Oberster Gerichthof in seiner Entscheidung

Nachdem das Landesgericht Feldkirch vom Alleinverschulden des Beklagten ausgegangen war und das Oberlandesgericht Innsbruck dies später ebenfalls angenommen hatte, war der Oberste Gerichtshof am Zug. Und der stellte sehr wohl ein Mitverschulden fest: „Es genügt eine Sorglosigkeit gegenüber den eigenen Gütern, worunter auch die Gesundheit fällt.“ 

„Helmmitverschulden“ betrifft Schmerzensgeld
Beim E-Bike-Fahren sei eine Obliegenheit zum Tragen eines Helms zu bejahen. Das heißt also, dass Benutzer von Elektrofahrrädern davon ausgehen müssen, dass, wenn sie keinen Schutzhelm tragen, es bei Unfällen zu schweren Verletzungen kommen kann. „Überdies zeigt die Lebenserfahrung, dass in der Bevölkerung die Wichtigkeit und Bedeutung des Helmtragens beim E-Bike-Fahren schon im Hinblick auf die gesteigerte Unfallhäufigkeit allgemein verankert ist“, entscheidet der Senat des Obersten Gerichtshofs.

Also werden die Ansprüche des Klägers um das sogenannte Helmmitverschulden gekürzt – was aber laut Urteil nur die Schmerzensgeldansprüche, nicht aber den Schadensersatz betrifft. Da im gegenständlichen Fall ein Fünftel der Schmerzen durch einen Helm hätte verhindert werden können, ist das auch die Kürzung.

Der Appell kommt also nicht mehr nur noch von ÖAMTC und Co., sondern nun auch vom Obersten Gerichtshof in Wien: Schutzhelm beim E-Bike-Fahren tragen!

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