Prozess in Feldkirch

Kiffer-Pärchen: Ein Joint Venture der anderen Art

Gericht
18.04.2025 15:44

Am Donnerstag musste sich ein amtsbekanntes Kiffer-Pärchen am Landesgericht Feldkirch verantworten. Die beiden hatten nicht nur Cannabis konsumiert, sondern auch in rauen Mengen gehortet.

Wenngleich die Angeklagten angeben, derzeit nicht süchtig zu sein und eine Therapie daher ablehnen, so recht glauben will man den beiden nicht. Zumal laut eigenen Angaben der letzte Drogenkonsum erst eine Woche her sein soll. Zudem hatten sowohl die 22-jährige Frau als auch ihr 21-jähriger Bekannter sichtlich Mühe, der Verhandlung zu folgen.

Bei der Polizei ist das Duo jedenfalls schon hinlänglich bekannt. Im August letzten Jahres hatten Beamte auf Hinweis eines Nachbarn in der Wohnung der Frau nicht nur sie und ihren Bekannten bekifft angetroffen, sondern auch in Müllsäcken gelagertes „Gras“ unterm Bett aufgespürt. Zudem sechs kleinere Beutel zu je fünf Gramm Cannabis mit dem Logo eines Hanfblattes. Gesamtmenge: rund 220 Gramm. Weshalb sich die Sozialhilfeempfängerin und ihr arbeitsloser Bekannter wegen Suchtmittelgebrauchs und der Weitergabe von Drogen verantworten müssen. Doch sie bekennen sich nur teilweise schuldig. Befragt nach den abgewogenen Päckchen, sagt der Beschuldigte, der nicht fix bei der 22-Jährigen wohnt: „Wir haben das Gras portioniert, damit ich es auch mit zur mir nachhause nehmen kann.“ Den Rest hätten sie noch nicht abgepackt, weil sie bisher nicht dazu gekommen seien. Um den Verkauf der Drogen sei es ihnen jedoch nie gegangen.

Trauer um Großeltern und psychische Probleme
Während der Arbeitslose im Tod seiner Großeltern vergangenen Sommer die Ursache für seinen vermehrten Drogenkonsum sieht, führt die Frau ihre Borderline-Störung und anderen psychischen Beschwerden ins Treffen. Von wem sie die Drogen bezogen haben, wollen die Angeklagten nicht sagen. Nur, dass sie sich das Geld für die 220 Gramm zusammengespart und zudem Mengenrabatt bekommen hätten. Was wiederum Richterin Sabrina Tagwercher nicht glaubt. „Sie wollen mir jetzt nicht erzählen, dass Sie sich mit ihren bescheidenen Einkünften aus Sozialhilfe und AMS-Unterstützung die Suchtmittel finanziert haben?“ Das Urteil: Die bereits vorbestrafte 22-Jährige bekommt eine Geldstrafe von 480 Euro aufgehalst. Ihr Kompagnon, der noch unbescholten ist, wird zu 400 Euro Geldstrafe, die Hälfte davon auf Bewährung, verknackt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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